Mutterpass verstehen: Was die Einträge bedeuten
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.
Kurz gesagt: Der Mutterpass ist die Gesundheitsakte deiner Schwangerschaft. Er enthält deine Blutwerte, die Vorgeschichte, mögliche Risiken (Katalog A und B), den Verlauf jeder Vorsorge im sogenannten Gravidogramm, die Ultraschallbefunde und nach der Geburt den Abschlussbericht. Trag ihn immer bei dir, im Notfall und bei der Geburt sieht das Team darin sofort das Wichtigste.
Viele Kreuze, Kürzel und Zahlen, und beim Termin bleibt oft keine Zeit, alles zu erklären. Das ist verständlich verwirrend. Hier gehen wir den Mutterpass Seite für Seite durch und übersetzen die wichtigsten Abkürzungen. Die Seitenzahlen folgen dem aktuellen Muster, wie familienplanung.de es mit Stand Juli 2026 erklärt. In älteren Ausgaben können sie leicht abweichen.
Wer den Mutterpass ausstellt
Nach der Mutterschafts-Richtlinie stellt die Ärztin den Mutterpass aus, sobald die Schwangerschaft festgestellt ist. Auch deine Hebamme kann ihn anlegen, das gehört laut Hebammenhilfevertrag zur Vorsorgeuntersuchung. Beide tragen ihre Befunde dort ein. Wenn du die Vorsorge im Wechsel machst, ist der Mutterpass das Bindeglied. Mehr dazu unter Vorsorge bei der Hebamme.
Seit einer Überarbeitung der Richtlinie, die der G-BA am 21.09.2023 beschlossen hat (in Kraft seit 15.12.2023), heißt es in der Richtlinie und im Mutterpass übrigens „Geburt“ statt „Entbindung“, und die Sprache wurde geschlechtergerecht angepasst, etwa „Ärztin oder Arzt“. Inhaltlich hat sich dadurch wenig geändert. In älteren Pässen kann noch die alte Formulierung stehen.
Seite für Seite
Seiten 2 und 3: Blutuntersuchungen
- Blutgruppe und Rhesusfaktor (Rh, RhD): wichtig, falls Blut deines Babys mit deinem in Kontakt kommt.
- Antikörpersuchtest (AK): zu Beginn und erneut zwischen 23+0 und 26+6 SSW.
- Röteln: ob du geschützt bist. Mit zwei dokumentierten Impfungen gilt der Schutz als gegeben.
- Grippe- und Keuchhusten-Impfung: werden hier eingetragen. Die Richtlinie empfiehlt gesunden Schwangeren die Grippeimpfung ab dem zweiten Drittel.
- Chlamydien: Test aus dem Urin bei der Erstuntersuchung.
- LSR (Lues-Suchreaktion): Test auf Syphilis. Eingetragen wird nur, dass er gemacht wurde, nicht das Ergebnis.
- HBsAg: Test auf Hepatitis B. Die aktuelle Richtlinie sieht ihn möglichst früh in der Schwangerschaft vor. In manchen älteren Ratgebern steht noch ein späterer Zeitpunkt.
Seite 4: Frühere Schwangerschaften und HIV-Beratung
Hier stehen frühere Schwangerschaften, Geburten, Fehlgeburten oder Kaiserschnitte. Außerdem wird vermerkt, dass du zum HIV-Test beraten wurdest und ob er gemacht wurde. Das Ergebnis steht nicht im Pass.
Seite 5: Anamnese und Katalog A
Die Anamnese ist deine Vorgeschichte. Hier stehen auch Gravida (die wievielte Schwangerschaft) und Para (die wievielte Geburt). „G2 P1“ heißt also: zweite Schwangerschaft, eine Geburt.
Katalog A ist eine Liste von Umständen, die in der Schwangerschaft beachtet werden sollen. Dazu gehören zum Beispiel familiäre Erkrankungen, frühere Operationen an der Gebärmutter, ein Alter unter 18 oder über 35 bei der ersten Geburt, Übergewicht, aber auch besondere seelische oder soziale Belastungen.
Seite 6: Katalog B und Terminbestimmung
Katalog B listet besondere Befunde, die erst in dieser Schwangerschaft auftreten, etwa Blutungen, Mehrlinge, Bluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes oder Auffälligkeiten von Fruchtwasser und Plazenta. Jeder Befund hat eine Nummer, die im Gravidogramm wieder auftaucht.
Hier steht außerdem der errechnete Geburtstermin, gegebenenfalls korrigiert nach dem Ultraschall.
Gut zu wissen: Ein Kreuz in Katalog A oder B ist keine Diagnose und kein Urteil. Die Richtlinie spricht von „Schwangerschaften mit besonderem Überwachungsbedarf“. Das kann einfach heißen, dass bestimmte Werte öfter kontrolliert werden. Frag nach, wenn du nicht weißt, warum etwas angekreuzt ist.
Seiten 7 und 8: Das Gravidogramm
Das Gravidogramm ist die Tabelle, in der jede Vorsorge eine Zeile bekommt. Die Spalten:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| SSW | Schwangerschaftswoche, z. B. „20+3“ = 20 Wochen und 3 Tage |
| Fundusstand | Höhe der Gebärmutter, oft in Querfingern (QF) an Bezugspunkten wie Nabel (N) oder Rippenbogen (Rb) |
| Kindslage | SL = Schädellage, BEL = Beckenendlage, QL = Querlage |
| Herztöne | „+“ heißt: gehört |
| Kindsbewegungen | „+“ heißt: du spürst sie |
| Ödeme, Varikosis | Wassereinlagerungen, Krampfadern |
| Gewicht | in Kilogramm |
| RR | Blutdruck, systolisch und diastolisch |
| Hb | Hämoglobin, roter Blutfarbstoff, zeigt eine mögliche Blutarmut |
| Sediment, Eiweiß, Zucker | Urinbefunde |
| Vaginale Untersuchung | Befund am Muttermund, nur wenn untersucht |
| Risiko-Nr. | Nummer aus Katalog B |
Auf Seite 7 stehen außerdem der zweite Antikörpertest und gegebenenfalls die Anti-D-Prophylaxe. Bist du Rhesus-negativ, bekommst du zwischen 27+0 und 29+6 SSW eine Spritze, um Antikörper gegen das Blut deines Babys zu verhindern. Nicht nötig ist sie, wenn ein Bluttest gezeigt hat, dass dein Baby ebenfalls Rhesus-negativ ist.
Seite 9: Stationäre Aufenthalte und CTG
Hier wird eingetragen, wenn du in der Schwangerschaft in der Klinik warst, und es gibt Platz für CTG-Befunde. Das CTG zeichnet die Herztöne des Babys und die Wehentätigkeit auf.
Seiten 10 bis 14: Ultraschall
Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen liegen zwischen 8+0 und 11+6, 18+0 und 21+6 sowie 28+0 und 31+6 SSW. Typische Messwerte:
- SSL: Scheitel-Steiß-Länge, im ersten Drittel
- BPD: Kopfdurchmesser von Schläfe zu Schläfe
- FOD und KU: Kopfdurchmesser von Stirn zu Hinterkopf und Kopfumfang
- ATD, APD, AU: Bauchdurchmesser quer, von vorn nach hinten, Bauchumfang
- FL: Länge des Oberschenkelknochens
Die Normkurven zeigen, ob die Werte zur Schwangerschaftswoche passen. Kleine Abweichungen sind häufig. Weitere Ultraschall- und Dopplerbefunde, falls nötig, stehen auf den Folgeseiten.
Seiten 15 und 16: Epikrise und Wochenbett
Die Epikrise ist der Abschlussbericht nach der Geburt: Geburtsmodus (spontan, Kaiserschnitt, Saugglocke oder Zange), Lage des Kindes, Apgar-Werte, Nabelschnur-pH, Blutgruppe des Kindes und gegebenenfalls die Anti-D-Gabe nach der Geburt. Dazu kommen Befunde aus dem Wochenbett und von der Untersuchung etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt. Danach ist Platz für eine weitere Schwangerschaft.
Was nicht im Mutterpass steht
- das Ergebnis des HIV-Tests und des Syphilis-Suchtests,
- Ergebnisse genetischer Untersuchungen nur, wenn du in die Dokumentation eingewilligt hast. Für den Bluttest auf den Rhesusfaktor des Babys (NIPT-RhD) sieht die Richtlinie das ausdrücklich so vor. Für den Bluttest auf Trisomien (NIPT) enthält sie keine eigene Mutterpass-Regel, hier gelten die allgemeinen Vorgaben zum Schutz genetischer Daten.
Papier oder elektronisch
Die aktuelle Mutterschafts-Richtlinie lässt beides zu: den Papierpass und den elektronischen Mutterpass in der elektronischen Patientenakte. Welche Form genutzt wird, entscheidest du. Die Richtlinie rät, innerhalb einer Schwangerschaft nicht zu wechseln, damit die Daten vollständig bleiben. Ob deine Praxis den elektronischen Mutterpass schon nutzen kann, hängt unter anderem von ihrer Software ab. Frag einfach nach, der Papierpass bleibt in jedem Fall gültig.
Checkliste: Mutterpass richtig nutzen
- Immer dabeihaben, auch auf Reisen und bei kurzen Wegen
- Zu jeder Vorsorge mitbringen, bei Ärztin und Hebamme
- In die Kliniktasche legen, sobald sie gepackt ist
- Bei unklaren Einträgen nachfragen, am besten mit einer kleinen Notiz
- Nach der Geburt aufheben, er ist bei einer weiteren Schwangerschaft wichtig
Gut zu wissen
Dieser Artikel erklärt den Mutterpass nach der Mutterschafts-Richtlinie in der Fassung vom 16.07.2026. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Was ein Eintrag für dich bedeutet, kann nur sie dir sagen.
Eine Hebamme nimmt sich für solche Fragen oft mehr Zeit, als im Praxisalltag bleibt. Den Überblick über alles Wichtige am Anfang findest du unter Schwanger, was tun?, Tipps für die Suche unter Hebamme finden. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe noch Zeit haben: Hebamme in deiner Nähe finden.
Häufige Fragen
Wer stellt den Mutterpass aus?
Deine Frauenärztin oder deine Hebamme, meist beim ersten Vorsorgetermin. Die Mutterschafts-Richtlinie verpflichtet die Ärztin dazu, und laut Hebammenhilfevertrag gehört das Anlegen des Mutterpasses auch zur Vorsorge durch die Hebamme.
Warum steht beim HIV-Test kein Ergebnis im Mutterpass?
Das schreibt die Mutterschafts-Richtlinie so vor. Beim HIV-Test und beim Syphilis-Suchtest wird nur eingetragen, dass die Untersuchung oder Beratung stattgefunden hat, nicht das Ergebnis. Das schützt deine Daten, wenn andere den Pass sehen.
Bin ich eine Risikoschwangere, wenn etwas in Katalog A oder B angekreuzt ist?
Ein Kreuz heißt erst einmal nur, dass etwas beachtet werden soll, zum Beispiel ein früherer Kaiserschnitt oder dein Alter. Die Richtlinie spricht von Schwangerschaften mit besonderem Überwachungsbedarf. Was das für dich konkret bedeutet, erklärt dir deine Ärztin oder Hebamme.
Gibt es den Mutterpass auch digital?
Die Mutterschafts-Richtlinie erlaubt neben dem Papierpass auch den elektronischen Mutterpass in der elektronischen Patientenakte, auf deinen Wunsch. Innerhalb einer Schwangerschaft soll nicht zwischen beiden gewechselt werden. Ob deine Praxis ihn schon nutzt, frag dort nach.
Was mache ich, wenn ich den Mutterpass verloren habe?
Sag deiner Praxis oder Hebamme Bescheid. Sie legt einen neuen an. Die Blutgruppenbefunde müssen laut Richtlinie übertragen und die Übertragung ärztlich bestätigt werden.
Quellen
- G-BA: Mutterschafts-Richtlinie (geändert 16.07.2026, in Kraft seit 25.08.2026)
- G-BA: Mutterschafts-Richtlinie, Anlage III Mutterpass
- G-BA: Tragende Gründe zur formalen Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinien (Beschluss 21.09.2023, in Kraft 15.12.2023)
- familienplanung.de (BIÖG): Der Mutterpass (Stand 27.07.2026)
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag (Fassung ab 01.04.2026), Anlage 1.2
- Techniker Krankenkasse: Der Mutterpass (03.01.2024)