Schwangerschaft

Schwanger, was tun? Die ersten Schritte im Überblick

Aktualisiert am 5. November 202610 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Nach einem positiven Test sind fünf Dinge wichtig: einen Termin in der Frauenarztpraxis vereinbaren, früh eine Hebamme suchen, Folsäure nehmen und auf Alkohol und Rauchen verzichten, den Arbeitgeber informieren, sobald du dazu bereit bist, und dir für alles andere Zeit lassen. Vorsorge, Hebamme und Geburt zahlt die gesetzliche Kasse. Wenn du unsicher bist oder Hilfe brauchst, beraten dich Schwangerschaftsberatungsstellen kostenlos.

Vielleicht hältst du gerade den Test in der Hand und weißt nicht, wo du anfangen sollst. Freude, Überraschung, Sorge, alles darf gleichzeitig da sein. Die gute Nachricht: Kaum etwas muss sofort passieren. Dieser Artikel sortiert, was in den ersten Wochen wirklich zählt und was warten kann.

Die ersten Tage: Was jetzt zählt

Termin in der Frauenarztpraxis

Ruf in der Praxis an und sag, dass dein Test positiv ist. Die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA empfiehlt, die erste Untersuchung möglichst früh zu machen. Den ersten Basis-Ultraschall sieht sie zwischen 8+0 und 11+6 SSW vor. Er zeigt unter anderem, ob die Schwangerschaft in der Gebärmutter sitzt und ob das Herz schlägt.

Die Schwangerschaftswoche wird ab dem ersten Tag deiner letzten Periode gezählt. Bist du zwei Wochen über die Periode hinaus, bist du also schon etwa in der 6. Woche. Notier dir den ersten Tag deiner letzten Regel, danach wird oft gefragt.

Hebamme suchen: lieber jetzt als später

Eine Hebamme begleitet dich nicht erst nach der Geburt. Sie kann schon jetzt bei Übelkeit, Sorgen und Fragen helfen, die Vorsorge übernehmen und dich auf Geburt und Wochenbett vorbereiten. Die Kasse zahlt das, ohne Überweisung.

In vielen Regionen sind Hebammen Monate im Voraus ausgebucht. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums rät deshalb, so früh wie möglich mit der Suche zu beginnen. Wie du dabei vorgehst, steht unter Hebamme finden. Wann genau der richtige Zeitpunkt ist, hängt von deiner Region ab. In Großstädten melden sich viele Frauen schon in den ersten Wochen, auf dem Land ist es manchmal entspannter. Frag beim ersten Kontakt auch, ob die Hebamme Vorsorge, Kurse und Wochenbett anbietet oder nur einen Teil davon.

Folsäure, Alkohol, Rauchen

  • Folsäure: Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt als Empfehlung 400 Mikrogramm synthetische Folsäure pro Tag als Tablette. Ideal ist der Beginn schon vor der Schwangerschaft. Hast du noch nicht angefangen, sprich bald mit deiner Ärztin oder Hebamme.
  • Jod: Die Mutterschafts-Richtlinie weist auf eine ausreichende Jodzufuhr hin, in der Regel sind zusätzlich 100 bis 200 Mikrogramm Jodid am Tag nötig. Bei Schilddrüsenerkrankungen kläre das vorher ärztlich.
  • Alkohol und Rauchen: Das Netzwerk Gesund ins Leben empfiehlt, in der Schwangerschaft keinen Alkohol zu trinken, denn eine risikofreie Menge ist nicht belegt. Ebenso rät es, nicht zu rauchen, keine anderen Nikotinprodukte zu nutzen und Tabakrauch anderer zu meiden. Hilfe beim Aufhören bekommst du in der Praxis oder bei der Hebamme.
  • Medikamente: Nimm nichts ein, auch keine pflanzlichen Mittel, ohne Rücksprache. Dauermedikamente bitte nicht eigenmächtig absetzen, sondern ärztlich besprechen.

Die Vorsorge: Wie die nächsten Monate aussehen

Gesetzlich Versicherten stehen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Laut Mutterschafts-Richtlinie finden sie in der Regel alle vier Wochen statt, in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen. Bei jedem Termin werden unter anderem Blutdruck, Gewicht und Urin geprüft, die Gebärmutter getastet und die Herztöne kontrolliert.

Dazu kommen:

  • Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen: 8+0 bis 11+6, 18+0 bis 21+6 und 28+0 bis 31+6 SSW.
  • Blutuntersuchungen zu Beginn: Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Immunität falls nicht zweimal geimpft, Syphilis-Suchtest, Hepatitis B. Ein HIV-Test wird allen Schwangeren empfohlen, er ist freiwillig.
  • Chlamydien-Test aus dem Urin.
  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes zwischen 24+0 und 27+6 SSW.
  • Zweiter Antikörpersuchtest zwischen 23+0 und 26+6 SSW.

Alle Ergebnisse stehen in deinem Mutterpass. Was die Einträge bedeuten, erklären wir dort Seite für Seite.

Ärztin oder Hebamme? Oder beide?

Die Vorsorge darf bei der Frauenärztin, bei der Hebamme oder im Wechsel stattfinden. Die Hebamme kann den Mutterpass anlegen und alle Untersuchungen übernehmen, außer dem Ultraschall. Bei Auffälligkeiten untersucht sie nur auf ärztliche Anordnung. Wie das in der Praxis klappt, steht im Artikel Vorsorge bei der Hebamme.

Zusätzliche Untersuchungen

Praxen bieten oft zusätzliche Leistungen an, die du selbst zahlen musst, sogenannte IGeL. Das können weitere Ultraschalluntersuchungen oder Bluttests sein. Lass dir in Ruhe erklären, wozu eine Untersuchung dient und was ein auffälliges Ergebnis für dich bedeuten würde. Du musst nichts sofort entscheiden.

Untersuchungen auf Besonderheiten beim Kind, die Pränataldiagnostik, sind eine persönliche Entscheidung. Dazu hast du ein Recht auf ausführliche ärztliche Beratung und zusätzlich auf eine unabhängige psychosoziale Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Impfungen

Die Mutterschafts-Richtlinie sieht vor, dass du zu Impfungen beraten wirst. Gesunden Schwangeren soll die Grippeimpfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen werden, bei bestimmten Grunderkrankungen schon früher. Gegen Keuchhusten empfiehlt die STIKO laut RKI eine Impfung in jeder Schwangerschaft, möglichst früh im dritten Schwangerschaftsdrittel, bei drohender Frühgeburt schon im zweiten. Sie schützt dein Baby in den ersten Lebensmonaten. Bring deinen Impfpass zum ersten Termin mit. Hast du keine zwei dokumentierten Rötelnimpfungen, wird dein Schutz im Blut geprüft. Gegen Röteln selbst wird in der Schwangerschaft nicht geimpft.

Arbeit und Mutterschutz

Wann du es dem Arbeitgeber sagst

Nach § 15 Mutterschutzgesetz soll eine Schwangere ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen, sobald sie davon weiß. Eine feste Frist oder Strafe gibt es nicht. Viele Frauen warten das erste Drittel ab.

Was für eine frühere Mitteilung spricht: Erst wenn dein Arbeitgeber Bescheid weiß, muss er deinen Arbeitsplatz auf Gefahren prüfen und anpassen. Das ist wichtig, wenn du zum Beispiel schwer hebst, mit Chemikalien arbeitest, Nachtschichten hast oder mit Kindern arbeitest und Infektionen ausgesetzt sein kannst.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft. Er setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber Bescheid weiß. Wird dir gekündigt, bevor du ihn informiert hast, kannst du das laut Familienportal innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachholen. Der Schutz gilt bis vier Monate nach der Geburt, bei Elternzeit länger.

Schutzfristen

Sechs Wochen vor dem errechneten Termin beginnt die Schutzfrist (arbeiten nur, wenn du es ausdrücklich möchtest), acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Alle Details stehen im Artikel Mutterschutz. Bist du selbstständig, gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Dann entscheiden deine Krankenversicherung und dein Vertrag, welche Leistungen du bekommst.

Den Geburtsort früh mitdenken

Wo du gebären möchtest, musst du nicht sofort entscheiden. Aber manche Wege brauchen Vorlauf:

  • Klinik: Viele Kliniken bieten Infoabende und Kreißsaalführungen an. Die Mutterschafts-Richtlinie sieht vor, dass du dich rechtzeitig vor der Geburt in der gewählten Klinik vorstellst.
  • Geburtshaus oder Hausgeburt: Hier sind die Plätze oft früh vergeben. Die Hebamme führt mit dir ein Aufklärungsgespräch zum Geburtsort, das vor der 38. Woche stattfinden muss.
  • Mit eigener Hebamme in die Klinik (Beleggeburt): Der Behandlungsvertrag mit der Hebamme muss vor der 38. Woche geschlossen sein. Für die Rufbereitschaft fällt meist eine private Pauschale an.

Wenn du darüber nachdenkst, sprich das Thema schon im ersten Gespräch mit deiner Hebamme an.

Was du nicht sofort entscheiden musst

Gerade am Anfang prasseln viele Fragen auf dich ein. Einiges davon hat Zeit:

  • Kinderwagen, Babyzimmer und Ausstattung: frühestens im zweiten Drittel ein Thema.
  • Name des Babys: Er muss erst nach der Geburt beim Standesamt angegeben werden.
  • Elterngeld: Den Antrag kannst du erst nach der Geburt stellen, durchrechnen kannst du ihn vorher.
  • Wem du es wann erzählst: ganz deine Entscheidung.

Was du dagegen nicht aufschieben solltest: die Suche nach einer Hebamme und, wenn du einen Kitaplatz brauchst, die Frage, wie und ab wann man sich bei dir vor Ort anmelden kann. Das regelt jede Kommune anders.

Dein Zeitplan bis zur Geburt

Eine grobe Orientierung, keine Pflicht. Jede Schwangerschaft hat ihr eigenes Tempo.

Erstes Drittel (bis etwa 12. SSW)

  • Frauenarztpraxis anrufen, ersten Termin machen
  • Hebamme suchen und anfragen
  • Folsäure, gegebenenfalls Jod nach Rücksprache
  • Medikamente ärztlich prüfen lassen
  • Mutterpass erhalten und ab jetzt immer dabeihaben

Zweites Drittel (etwa 13. bis 27. SSW)

  • Arbeitgeber informieren, falls noch nicht geschehen
  • Geburtsort überlegen: Klinik, Geburtshaus oder zu Hause
  • Geburtsvorbereitungskurs suchen und anmelden, gute Kurse sind schnell voll
  • Nicht verheiratet: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Standesamt, das geht schon vor der Geburt
  • Elterngeld durchrechnen, Elternzeit planen

Drittes Drittel (ab etwa 28. SSW)

  • Geburtsvorbereitungskurs besuchen
  • In der Wunschklinik vorstellen oder anmelden
  • Mutterschaftsgeld beantragen, sobald du die Bescheinigung über den Geburtstermin hast
  • Kliniktasche packen
  • Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden

Die Behördengänge nach der Geburt haben wir in einer eigenen Checkliste zusammengefasst, sie liegt im Bereich Kosten und Recht. Für die Wahl des Geburtsortes hilft dir unser Artikel zum Geburtsort.

Wenn es dir nicht gut geht

Körperliche Beschwerden

Übelkeit, Müdigkeit, Spannen in der Brust, häufiges Wasserlassen: Das ist in den ersten Wochen sehr häufig und meist harmlos. Was vielen hilft und wann du ärztlichen Rat brauchst, steht im Artikel Schwangerschaftsbeschwerden. Deine Hebamme darf dich bei Beschwerden so oft betreuen, wie es nötig ist.

Warnzeichen kennen

Sofort Hilfe holen: Bei starker Blutung, starken Bauchschmerzen, Schwindel oder Ohnmacht ruf die 112 oder fahr in die Notaufnahme oder den Kreißsaal. Starke, oft einseitige Unterbauchschmerzen in den ersten Wochen, manchmal nach einer leichten Blutung, können laut familienplanung.de auf eine Eileiterschwangerschaft hindeuten und müssen sofort abgeklärt werden. Jede Blutung in der Schwangerschaft gehört ärztlich abgeklärt, auch eine leichte. Nachts und am Wochenende erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Alle Warnzeichen bis zur Geburt, mit klarer Handlung, findest du im Artikel Warnzeichen in der Schwangerschaft. Speichere ihn dir am besten jetzt ab.

Seelische Belastung

Nicht jede Schwangerschaft beginnt mit Freude. Ungeplant, in einer schwierigen Beziehung, mit Geldsorgen, nach einem Verlust oder mit großen Ängsten: Du darfst dir Hilfe holen. Schwangerschaftsberatungsstellen beraten kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie helfen auch bei Anträgen, etwa bei der Bundesstiftung Mutter und Kind.

  • Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020, rund um die Uhr, kostenlos, anonym, in vielen Sprachen.
  • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016.

Hast du Gedanken, dir etwas anzutun, ist das ein Notfall: Ruf die 112.

Finanzielle Hilfe und Beratung

Wenn das Geld knapp ist, gibt es Unterstützung. Schwangerschaftsberatungsstellen helfen dir, Anträge zu stellen, zum Beispiel bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Die Beratung ist laut familienplanung.de kostenlos und auf Wunsch anonym. Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du über die Datenbank auf familienplanung.de. Auch beim Thema Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld können sie dir weiterhelfen.

Was die Krankenkasse übernimmt

Als gesetzlich Versicherte zahlst du für Vorsorge, Hebammenbetreuung, Geburt und Wochenbett nichts dazu. Arzneimittel, die du wegen Schwangerschaftsbeschwerden verordnet bekommst, sind zuzahlungsfrei. Die Hebamme kann dich in der Schwangerschaft bei Beschwerden ohne Begrenzung der Kontakte betreuen, dazu kommen bis zu 12 telefonische Kurzberatungen, eine Stillvorbereitung und ein Geburtsvorbereitungskurs mit bis zu 14 Stunden. Bist du privat versichert, kläre früh mit deiner Versicherung, was dein Tarif abdeckt.

Gut zu wissen

Dieser Artikel gibt einen Überblick nach dem Stand November 2026. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Jede Schwangerschaft ist anders, und deine Fragen sind es auch.

Eine Hebamme ist in dieser Zeit eine der wichtigsten Begleiterinnen, gerade wenn du viele Fragen hast. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben, und kannst mehrere mit einer Anfrage erreichen: Hebamme in deiner Nähe finden.

Häufige Fragen

Wann sollte ich nach einem positiven Test zur Frauenärztin?

Die Mutterschafts-Richtlinie sagt, die erste Untersuchung solle möglichst frühzeitig stattfinden. Ruf am besten gleich in der Praxis an. Den ersten Ultraschall sieht die Richtlinie zwischen 8+0 und 11+6 SSW vor, viele Praxen planen den ersten Termin deshalb um die 8. Woche ein.

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort sagen, dass ich schwanger bin?

Das Mutterschutzgesetz sagt, du sollst es mitteilen, sobald du es weißt. Eine Strafe für spätere Mitteilung gibt es nicht. Viele warten die ersten zwölf Wochen ab. Bedenke aber: Den Schutz am Arbeitsplatz kann dein Arbeitgeber erst umsetzen, wenn er Bescheid weiß.

Kann eine Hebamme die Schwangerschaft feststellen und den Mutterpass ausstellen?

Den Mutterpass kann auch eine Hebamme anlegen, und sie darf die Vorsorge übernehmen, außer den Ultraschalluntersuchungen. Für den ersten Ultraschall, etwa um den Sitz der Schwangerschaft zu sehen, brauchst du die Frauenarztpraxis.

Was kostet mich die Schwangerschaft bei der Krankenkasse?

Als gesetzlich Versicherte nichts für Vorsorge, Hebamme, Geburt und Wochenbett. Auch Arzneimittel wegen Schwangerschaftsbeschwerden sind zuzahlungsfrei. Kosten entstehen nur für Zusatzangebote, etwa individuelle Gesundheitsleistungen in der Praxis.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich unsicher oder in einer schwierigen Lage bin?

Schwangerschaftsberatungsstellen beraten kostenlos und auf Wunsch anonym. Rund um die Uhr erreichst du das Hilfetelefon Schwangere in Not unter 0800 40 40 020, kostenlos, anonym und in vielen Sprachen.

Quellen

  1. G-BA: Mutterschafts-Richtlinie (geändert 16.07.2026, in Kraft seit 25.08.2026)
  2. familienplanung.de (BIÖG): Wenn Sie schwanger sind
  3. Familienportal (BMBFSFJ): Checkliste vor der Geburt
  4. § 15 Mutterschutzgesetz: Mitteilungen und Nachweise
  5. Familienportal: Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung: Schwangere
  7. gesund.bund.de: Schwangerschaft, Unterstützung und Hilfe
  8. GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag (Fassung ab 01.04.2026)
  9. Netzwerk Gesund ins Leben: Alkohol vor und in der Schwangerschaft (Handlungsempfehlungen)
  10. Netzwerk Gesund ins Leben: Nikotin und Cannabis vor und in der Schwangerschaft (Handlungsempfehlungen)
  11. RKI: Schutzimpfung gegen Pertussis, Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand 02.12.2024)
  12. familienplanung.de (BIÖG): Eileiterschwangerschaft (Extrauterin-Gravidität)