Kosten und Recht

Mutterschaftsgeld 2026: Wer es bekommt und wie viel

Aktualisiert am 5. November 20266 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Mutterschaftsgeld ersetzt dein Einkommen in den Mutterschutzfristen. Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen von der Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber stockt bis zum bisherigen Netto auf. Wer angestellt, aber nicht selbst gesetzlich versichert ist, bekommt einmalig höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus Arbeitgeberzuschuss.

Wer bekommt was, wie viel genau, und wann musst du was einreichen? Viele Ratgeber werfen hier Gruppen durcheinander. Hier findest du die Regeln nach Lebenslage sortiert, mit Rechenbeispiel und den aktuellen Beträgen für 2026.

Für welchen Zeitraum es Mutterschaftsgeld gibt

Mutterschaftsgeld wird für die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz gezahlt, also

  • für die sechs Wochen vor dem errechneten Termin,
  • für den Entbindungstag,
  • für acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.

Kommt dein Kind früher, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die vorher gefehlt haben. Seit dem 1. Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Schutzfristen von zwei, sechs oder acht Wochen. Laut Bundesamt für Soziale Sicherung besteht dann ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer wie viel bekommt

Deine Situation Von wem Wie viel
Angestellt und selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse Krankenkasse plus Arbeitgeber Kasse bis 13 Euro pro Tag, Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Netto
Angestellt (auch Minijob), aber privat oder familienversichert Bundesamt für Soziale Sicherung plus Arbeitgeber einmalig höchstens 210 Euro, dazu Arbeitgeberzuschuss
Freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch (z. B. selbstständig) Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes
Arbeitsverhältnis endet unmittelbar vor der Schutzfrist, gesetzlich versichert Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes
Beamtin Dienstherr Bezüge laufen weiter, kein Mutterschaftsgeld

Angestellte, gesetzlich versichert

Die Kasse zahlt das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist, höchstens aber 13 Euro pro Tag (§ 24i SGB V). Den Rest bis zu deinem durchschnittlichen Netto zahlt dein Arbeitgeber als Zuschuss (§ 20 MuSchG). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen bei der Berechnung nicht mit, unverschuldete Fehlzeiten ohne Lohn werden herausgerechnet.

Angestellt, aber nicht selbst gesetzlich versichert

Bist du privat versichert oder über deine Partnerin oder deinen Partner familienversichert und hast ein Beschäftigungsverhältnis, auch einen Minijob, dann zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf Antrag Mutterschaftsgeld von insgesamt höchstens 210 Euro (§ 19 Absatz 2 MuSchG). Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du zusätzlich, berechnet so, als hättest du 13 Euro pro Tag von der Kasse erhalten. Das BAS hilft auch, wenn dir während der Schwangerschaft mit behördlicher Zustimmung zulässig gekündigt wurde.

Selbstständig

Selbstständige bekommen Mutterschaftsgeld nur, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, dann in Höhe des Krankengeldes. Privat Versicherte mit Krankentagegeld erhalten dieses in den Schutzfristen weiter, soweit kein anderer angemessener Ersatz besteht. Ein gesetzlicher Mutterschutz für Selbstständige war Anfang November 2026 geplant, aber noch nicht beschlossen.

Arbeitslos oder in der Grundsicherung

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist gesetzlich versichert und hat Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 47b SGB V). Entsprechend zahlt die Kasse Mutterschaftsgeld in dieser Höhe. Wer Grundsicherungsgeld bezieht (so heißt das frühere Bürgergeld seit dem 01.07.2026), hat keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V) und damit kein Mutterschaftsgeld von der Kasse. Das Grundsicherungsgeld läuft weiter, und nach der zwölften Schwangerschaftswoche kommt ein Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs dazu (§ 21 SGB II).

Rechenbeispiel

Angenommen, dein durchschnittliches Netto liegt bei 70 Euro pro Kalendertag, und dein Kind kommt am errechneten Termin. Die Schutzfrist umfasst dann 42 Tage vorher, den Entbindungstag und 56 Tage danach, zusammen 99 Tage.

pro Tag für 99 Tage
Krankenkasse 13 Euro 1.287 Euro
Arbeitgeberzuschuss 57 Euro 5.643 Euro
zusammen 70 Euro 6.930 Euro

Die genaue Berechnung übernehmen Kasse und Arbeitgeber. Wichtig ist nur: Du landest in der Regel bei deinem bisherigen Netto.

So beantragst du Mutterschaftsgeld

Bei der Krankenkasse

  1. Bescheinigung besorgen: Deine Ärztin oder Hebamme stellt dir eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus, in der Regel frühestens sieben Wochen vor dem Termin.
  2. Antrag stellen: Reich die Bescheinigung mit dem Antrag deiner Kasse ein, oft geht das per App oder online. Die Kasse fordert die Entgeltdaten direkt bei deinem Arbeitgeber an.
  3. Nach der Geburt: Das Standesamt stellt eine Geburtsbescheinigung für das Mutterschaftsgeld aus. Damit zahlt die Kasse den Rest für die Zeit nach der Geburt.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Den Antrag stellst du beim BAS, am einfachsten online, auch mit der BundID. Du brauchst die Bescheinigung über den voraussichtlichen Termin und Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis. Laut BAS sollen Unterlagen am besten als PDF hochgeladen werden.

Beim Arbeitgeber

Für den Zuschuss musst du in der Regel nichts gesondert beantragen. Gib deinem Arbeitgeber den errechneten Termin und nach der Geburt das tatsächliche Datum weiter.

Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Steuer

Elterngeld: Mutterschaftsgeld der Kasse und Arbeitgeberzuschuss für die Zeit ab dem Tag der Geburt werden voll auf das Elterngeld der Mutter angerechnet (§ 3 BEEG). Das Elterngeld der Mutter fällt in den ersten Wochen nach der Geburt deshalb oft gering aus oder ganz weg. Lass dich bei der Aufteilung der Elterngeldmonate von deiner Elterngeldstelle beraten. Das Mutterschaftsgeld des BAS ist von der Anrechnung ausgenommen.

Steuer: Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Laut Familienportal bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du Mutterschaftsgeld bekommen hast.

Krankenversicherung: Für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bist du als Mitglied einer gesetzlichen Kasse beitragsfrei, allerdings nur bezogen auf das Mutterschaftsgeld selbst (§ 224 SGB V). Wer freiwillig versichert ist, zahlt auf andere Einnahmen weiter Beiträge.

Checkliste

  • Klären: Bin ich selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse, privat oder familienversichert?
  • Bescheinigung über den voraussichtlichen Termin bei Ärztin oder Hebamme holen.
  • Antrag bei Kasse oder BAS stellen.
  • Arbeitgeber über Termin und später Geburtsdatum informieren.
  • Nach der Geburt Geburtsbescheinigung für das Mutterschaftsgeld einreichen.
  • Elterngeldmonate mit Blick auf die Anrechnung planen.

Was sonst nach der Geburt zu erledigen ist, steht in unserer Checkliste Behördengänge. Was die Kasse für Hebammenleistungen zahlt, erklärt Was zahlt die Krankenkasse für die Hebamme?. Privat versichert? Lies auch Hebamme als Privatversicherte.

Gut zu wissen

Dieser Artikel gibt die Rechtslage im November 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei deinem Einzelfall helfen deine Krankenkasse, das Bundesamt für Soziale Sicherung oder eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Fragen zu Schwangerschaft und Wochenbett klärst du mit deiner Hebamme oder Ärztin.

Deine Hebamme stellt dir auch die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld aus. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben: Hebamme in deiner Nähe finden. Tipps zur Suche findest du unter Hebamme finden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?

Als gesetzlich versicherte Angestellte bekommst du von deiner Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein durchschnittliches Netto darüber, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss. Zusammen erhältst du damit in den Schutzfristen in der Regel dein bisheriges Netto.

Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Den Antrag stellst du bei deiner Krankenkasse, sobald du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin von deiner Ärztin oder Hebamme hast. Diese wird in der Regel frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt. Nach der Geburt reichst du die Geburtsbescheinigung des Standesamts nach.

Bekomme ich als Privatversicherte Mutterschaftsgeld?

Wenn du angestellt bist (auch im Minijob), aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Antrag einmalig höchstens 210 Euro. Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du trotzdem.

Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss für die Zeit ab dem Tag der Geburt werden voll auf das Elterngeld angerechnet. Ausgenommen ist das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung von höchstens 210 Euro.

Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern?

Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wer Mutterschaftsgeld bekommen hat, muss für das Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch V § 24i: Mutterschaftsgeld
  2. Mutterschutzgesetz § 19: Mutterschaftsgeld (auch für Nicht-Mitglieder der GKV)
  3. Mutterschutzgesetz § 20: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  4. Bundesamt für Soziale Sicherung: Mutterschaftsgeldstelle
  5. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 3: Anrechnung von Mutterschaftsleistungen
  6. Familienportal (BMBFSFJ): Elterngeld, Fragen und Antworten (Steuererklärungspflicht)
  7. Sozialgesetzbuch V § 44: Krankengeld (Ausschluss in Abs. 2)
  8. Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
  9. Mutterschutzgesetz § 3: Schutzfristen
  10. Sozialgesetzbuch II § 21: Mehrbedarf für werdende Mütter