Kosten und Recht

Hebamme Kosten: Was zahlt die Krankenkasse 2026?

Aktualisiert am 5. November 202610 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Wenn du gesetzlich versichert bist, zahlt deine Krankenkasse die Hebamme vollständig: Vorsorge und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett bis zum Ende der 12. Lebenswoche, Stillhilfe bis zum Ende der Stillzeit sowie Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse. Die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab, du zahlst nichts dazu. Selbst zahlen musst du nur Leistungen außerhalb des Vertrags, etwa die Rufbereitschaft, und auch die nur nach schriftlicher Vereinbarung.

Rund um die Hebamme kursieren viele Zahlen, und ein großer Teil davon ist veraltet. Seit dem 01.11.2025 gilt ein neuer Hebammenhilfevertrag, der zum 01.04.2026 noch einmal angepasst wurde. Hier findest du den aktuellen Stand, verständlich aufgeschlüsselt: was dir zusteht, wie viel davon und wo du doch einmal etwas selbst bezahlst.

Die Grundlage: Hebammenhilfe ist eine Kassenleistung

Dein Anspruch steht im Gesetz. Nach § 24d SGB V hast du während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt Anspruch auf ärztliche Betreuung und auf Hebammenhilfe. Im Wochenbett gilt das bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, darüber hinaus mit ärztlicher Anordnung.

Was genau dazugehört und in welchem Umfang, regelt der Hebammenhilfevertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden. Er gilt für alle gesetzlichen Kassen gleich. Deshalb ist der Grundanspruch bei AOK, TK, Barmer oder einer kleinen BKK identisch. Unterschiede gibt es nur bei freiwilligen Extras, den sogenannten Satzungsleistungen.

Drei Dinge solltest du kennen:

  • Keine Überweisung nötig. Du kannst dich direkt an eine Hebamme wenden.
  • Direkte Abrechnung. Die Hebamme rechnet mit deiner Kasse ab, du unterschreibst nur die Versichertenbestätigung.
  • Keine Zuzahlung. Der Vertrag verbietet Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Nutzungsgebühren, Vorkasse und Kaution für Vertragsleistungen. Auch Kosten für Benzin, Raummiete oder ausgefallene Kursstunden dürfen dir nicht berechnet werden.

Die Abrechnung läuft seit November 2025 nach Zeit in Fünf-Minuten-Einheiten. Für dich ändert das wenig, wichtig sind die Kontingente: also wie oft und wie lange die Hebamme pro Phase kommen darf. Was sich mit dem neuen Vertrag sonst geändert hat, erklärt unser Artikel zum neuen Hebammenhilfevertrag.

Fünf Irrtümer, die sich hartnäckig halten

Viele Ratgeber, Foren und sogar manche Kassenseiten nennen noch Regeln aus dem alten Vertrag. So sieht es aktuell aus:

Irrtum Stand 2026
„Die Hebamme kommt nur bis 8 Wochen nach der Geburt.“ Wochenbettbetreuung bis zum Ende der 12. Lebenswoche, Stillhilfe danach bis zum Ende der Stillzeit
„Nach dem 10. Tag gibt es nur noch wenige Besuche.“ Vom 11. Lebenstag bis Ende der 12. Lebenswoche bis zu 16 Kontakttage
„Die Hebamme kann mich per SMS oder WhatsApp beraten.“ Abrechenbar sind nur Telefonate und Video, keine Textnachrichten
„Rückbildung zahlt die Kasse nur bis zum 4. Monat.“ Jede Kursstunde bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt
„Für den Einzelkurs brauche ich eine ärztliche Anordnung.“ Es gibt eine feste Liste von Gründen, die Anordnung ist entfallen

Wenn dir jemand andere Zahlen nennt, lohnt ein Blick auf das Datum der Quelle.

Was die Kasse in der Schwangerschaft zahlt

Hilfe bei Beschwerden und Fragen

Übelkeit, Rückenschmerzen, Sorgen, Fragen zu Sport oder Reisen: Dafür kannst du deine Hebamme so oft in Anspruch nehmen, wie es nötig ist. Die Zahl der Kontakte ist nicht begrenzt. Pro Tag sind bis zu zwei Kontakte mit zusammen höchstens 90 Minuten möglich, einer davon auch per Video (bis 30 Minuten).

Dazu kommen bis zu 12 telefonische Kurzberatungen von je bis zu 10 Minuten. Gemeint ist ein echtes persönliches Telefonat. E-Mails, Textnachrichten oder Sprachnachrichten zählen ausdrücklich nicht dazu.

Vorsorgeuntersuchungen

Die Hebamme darf die Schwangerschaftsvorsorge übernehmen, im Umfang der Mutterschafts-Richtlinien des G-BA. Das sind in der Regel Termine alle vier Wochen, in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen. Sie misst Blutdruck, prüft Urin und Gewicht, tastet die Lage des Babys, hört die Herztöne und trägt alles in den Mutterpass ein.

Nicht dazu gehört der Ultraschall, der ist ärztlich. Viele Frauen wechseln deshalb zwischen Praxis und Hebamme ab. Wie das konkret läuft, erklären wir im Artikel zur Vorsorge bei der Hebamme.

Neu: Stillvorbereitung und Aufklärung zum Geburtsort

  • Individuelle Stillvorbereitung: einmal bis 45 Minuten, wenn du eine persönliche Frage hast, die ein Kurs nicht klären kann. Beispiele aus dem Vertrag: belastende Stillerfahrungen, eine Brust-OP, Unsicherheit mit dem Thema.
  • Aufklärungsgespräch zum Geburtsort: bis zu zwei Termine mit zusammen höchstens 90 Minuten, wenn du zu Hause, im Geburtshaus oder mit einer Beleghebamme in der Klinik gebären möchtest. Es muss vor der 38. SSW stattfinden.

Geburtsvorbereitungskurs

Die Kasse zahlt bis zu 14 Stunden Geburtsvorbereitung in der Gruppe. Bis zur Hälfte darf aus Lernvideos bestehen. Einzelstunden (bis 7 Stunden) gibt es nur aus bestimmten Gründen, zum Beispiel bei einem Klinikaufenthalt oder ärztlich festgestellten vorzeitigen Wehen. Die Teilnahme deiner Begleitperson ist keine Kassenleistung, manche Kassen erstatten aber einen Teil. Details im Artikel Geburtsvorbereitungskurs.

Was die Kasse bei der Geburt zahlt

Die Hilfe der Hebamme bei der Geburt ist immer Kassenleistung, egal ob in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause. Bei einer Klinikgeburt rechnet das Krankenhaus ab oder, wenn du mit einer Beleghebamme gebärst, die Hebamme selbst.

Bei Haus- und Geburtshausgeburten zahlt die Kasse die Hebammenleistung. Für ambulante Geburten in hebammengeleiteten Einrichtungen wie Geburtshäusern kommt eine Betriebskostenpauschale dazu. Sie wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Hebammenverbänden und den Verbänden dieser Einrichtungen vereinbart und direkt mit der Kasse abgerechnet. Frag beim Geburtshaus vorab, ob darüber hinaus private Kosten auf dich zukommen.

Was die Kasse nicht zahlt: die Rufbereitschaft. Wenn eine Hebamme dir zusagt, rund um deinen Termin jederzeit für deine Geburt erreichbar zu sein, ist das eine Privatleistung. Viele Kassen erstatten einen Teil davon freiwillig. Die TK zum Beispiel nennt auf ihrer Seite (Stand 22.07.2026) bis zu 250 Euro je Schwangerschaft. Wie das funktioniert und was du fragen solltest, steht im Artikel zur Rufbereitschaftspauschale.

Was die Kasse im Wochenbett zahlt

Hier liegen die meisten veralteten Angaben im Netz. Häufig liest man „16 Besuche in 8 Wochen“. Das stimmt nicht mehr, und auch eine Checkliste des Familienportals nennt noch „bis zu 8 Wochen nach der Geburt“. Maßgeblich ist der Vertrag:

Zeitraum Was dir zusteht
Frühes Wochenbett: Tag der Geburt (1. Lebenstag) bis 10. Lebenstag bis zu 20 Kontakte, bis zu 2 am Tag (der zweite auch per Video). Hausbesuch bis 90 Minuten, in den ersten drei Lebenstagen und beim ersten Besuch bis 120 Minuten
Spätes Wochenbett: 11. Lebenstag bis Ende der 12. Lebenswoche bis zu 16 Kontakttage, einer pro Tag. Hausbesuch bis 60 Minuten, in der Praxis oder per Video bis 30 Minuten, dazu telefonische Kurzberatung
Darüber hinaus weitere Besuche mit ärztlicher Anordnung

Bei Mehrlingen verlängert sich die mögliche Zeit pro Tag um 10 Minuten je weiterem Kind. Die Hebamme schaut nach dir und nach deinem Baby: Rückbildung der Gebärmutter, Wochenfluss, Naht oder Kaiserschnittnarbe, Stillen, Gewicht, Nabel, Gelbsucht und alles, was dich beschäftigt. Wie ein Besuch abläuft, erklärt unser Artikel zur Wochenbettbetreuung.

Nach einer Fehlgeburt

Auch nach einer Fehlgeburt hast du Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. Bis 11+6 SSW sind im frühen Wochenbett bis zu 6 Kontakte vorgesehen, bis 23+6 SSW bis zu 10, im späten Wochenbett jeweils bis zu 4. Du musst das nicht allein durchstehen. Eine Hebamme kann dich körperlich begleiten und Raum für das geben, was du gerade fühlst.

Video, Telefon und Praxis im Wochenbett

Nicht jeder Kontakt muss ein Hausbesuch sein. Im frühen Wochenbett darf der zweite Kontakt am Tag per Video stattfinden, im späten Wochenbett ist ein Termin in der Praxis oder per Video bis 30 Minuten möglich. Dazu kommen kurze Telefonberatungen. Das hilft, wenn eine Frage nicht bis zum nächsten Besuch warten kann. Welche Form passt, entscheidet die Hebamme mit dir. Die Videobetreuung ist für dich freiwillig.

Wenn die Mutter das Kind nicht versorgen kann

Kann das Baby nach der Geburt nicht von der Mutter versorgt werden, etwa bei Pflegschaft, Adoption, schwerer Erkrankung oder Tod der Mutter, hat das Kind selbst Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebamme betreut dann die Person, die sich um das Baby kümmert, und rechnet mit der Kasse des Kindes ab. Im frühen Wochenbett sind bis zu 20 Kontakte vorgesehen, im späten bis zu 8 Kontakttage.

Was die Kasse in der Stillzeit zahlt

Nach der 12. Lebenswoche endet die Wochenbettbetreuung, die Hilfe beim Stillen aber nicht. Bei Stillschwierigkeiten zahlt die Kasse ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase bis zu 8 Kontakttage mit jeweils bis zu 45 Minuten. Bei Ernährungsproblemen deines Babys gilt das bis zum Ende des 9. Lebensmonats. Eine ärztliche Anordnung brauchst du dafür nicht.

Rückbildungskurs

Bis zu 10 Stunden Rückbildung in der Gruppe, jede Stunde muss bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt stattfinden. Auch hier darf bis zur Hälfte aus Lernvideos bestehen. Wann du am besten startest, steht in unserem Artikel zum Rückbildungskurs.

Wo du doch selbst zahlst

Eine Hebamme darf dir nur dann etwas privat berechnen, wenn es nicht im Vertrag steht oder über die Kontingente hinausgeht. Und auch dann nur, wenn ihr das vor der Leistung schriftlich vereinbart habt. Typische Privatleistungen:

  • Rufbereitschaft rund um den Geburtstermin
  • Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs
  • Laboruntersuchungen, die nicht in den Mutterschafts-Richtlinien stehen
  • Zusatzangebote wie Akupunktur, Schwangerschaftsyoga oder Babymassage

Beim Wegegeld gilt: Die Kasse zahlt Fahrten bis 25 Kilometer einfache Strecke. Bis 50 Kilometer sind nur abrechenbar bei einer geplanten Hausgeburt, bei einer Vertretung oder wenn im Umkreis von 25 Kilometern keine Hebamme verfügbar ist. Ob eine Hebamme längere Strecken privat berechnen darf, regelt der Vertrag nicht ausdrücklich. Sprich das vorher an und lass dich im Zweifel von deiner Kasse beraten.

Gut aufgepasst: Bekommst du eine Rechnung für eine Leistung, die nach dieser Liste eigentlich Kassenleistung ist, und hast du nichts vorher unterschrieben, frag freundlich nach. Im Zweifel hilft dir deine Krankenkasse weiter.

Privat versichert, beihilfeberechtigt, ohne Versicherung?

Der Hebammenhilfevertrag gilt nur für gesetzlich Versicherte. Als Privatversicherte schließt du einen Behandlungsvertrag mit der Hebamme, bekommst eine Rechnung und reichst sie bei deiner Versicherung ein. Was erstattet wird, hängt von deinem Tarif ab. Kläre das am besten früh, das rät auch familienplanung.de. Alles Wichtige dazu im Artikel Hebamme als Privatversicherte.

Was die Kasse rund um die Geburt noch zahlt

Neben der Hebamme gibt es weitere Leistungen, die viele nicht kennen:

  • Ärztliche Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien, mit drei Basis-Ultraschalluntersuchungen.
  • Keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln wegen Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie, § 8).
  • Haushaltshilfe, wenn du wegen Schwangerschaft oder Entbindung deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und auch keine andere Person in deinem Haushalt das übernehmen kann (§ 24h SGB V). Frag bei deiner Kasse, welche Bescheinigung sie dafür braucht, ob von deiner Ärztin oder deiner Hebamme.
  • Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen, wenn du gesetzlich versichert und angestellt bist. Mehr dazu in den Artikeln Mutterschaftsgeld und Mutterschutz.

Was du nach der Geburt bei Kasse, Standesamt und Elterngeldstelle erledigen musst, haben wir in der Checkliste Behördengänge nach der Geburt gesammelt.

So nutzt du deinen Anspruch voll aus

Der Anspruch hilft dir nur, wenn du auch eine Hebamme hast. Deshalb:

  • Such früh, am besten direkt nach dem positiven Test. Wie das gut klappt, steht unter Hebamme finden.
  • Frag beim Kennenlernen, welche Leistungen die Hebamme anbietet: Vorsorge, Wochenbett, Kurse, Video?
  • Lass dir zeigen, welche Leistungen privat wären, bevor du etwas unterschreibst.
  • Notiere dir, dass die Wochenbettbetreuung bis zum Ende der 12. Lebenswoche geht, nicht nur bis zum 10. Tag.
  • Bei Stillproblemen später: Die Hebamme darf auch nach Monaten noch kommen.
  • Frag deine Kasse nach Satzungsleistungen, zum Beispiel Zuschüssen zur Rufbereitschaft oder zur Partnergebühr.

Die GKV-Hebammenliste zeigt alle freiberuflichen Vertragshebammen mit ihrem Leistungsangebot. Ob eine Hebamme noch Kapazität hat, steht dort allerdings nicht.

Gut zu wissen

Dieser Artikel fasst den Hebammenhilfevertrag in der Fassung ab 01.04.2026 zusammen (Stand November 2026). Er ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme, deine Ärztin oder deine Krankenkasse. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall hilft dir deine Kasse verbindlich weiter.

Das Geld ist da, die Hebamme ist oft das Problem. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben, und kannst mehrere mit einer Anfrage erreichen: Hebamme in deiner Nähe finden.

Häufige Fragen

Muss ich für meine Hebamme etwas bezahlen?

Als gesetzlich Versicherte nicht, solange es um Leistungen aus dem Hebammenhilfevertrag geht. Die Hebamme rechnet direkt mit deiner Kasse ab, Zuzahlungen, Vorkasse oder Kaution sind für diese Leistungen nicht erlaubt. Kosten entstehen nur für Privatleistungen, die du vorher schriftlich vereinbart hast, zum Beispiel die Rufbereitschaft.

Wie viele Hausbesuche zahlt die Krankenkasse nach der Geburt?

Vom Tag der Geburt bis zum 10. Lebenstag bis zu 20 Kontakte, höchstens zwei am Tag. Vom 11. Lebenstag bis zum Ende der 12. Lebenswoche bis zu 16 weitere Kontakttage. Braucht ihr mehr, kann eine Ärztin zusätzliche Besuche anordnen.

Brauche ich eine Überweisung für die Hebamme?

Nein. Du kannst dich direkt an eine Hebamme wenden, sie braucht nur deine Versichertenkarte. Eine ärztliche Anordnung ist erst nötig, wenn du im Wochenbett mehr Betreuung brauchst, als die Kontingente vorsehen.

Zahlt die Krankenkasse die Hebamme auch nach einer Fehlgeburt?

Ja. Nach einer Fehlgeburt hast du Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme. Der Umfang hängt von der Schwangerschaftswoche ab: bis 11+6 SSW bis zu 6 Kontakte im frühen Wochenbett, bis 23+6 SSW bis zu 10, dazu bis zu 4 Kontakte im späten Wochenbett.

Was zahlt die Kasse, wenn ich lange stille?

Ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Stillzeit gibt es bei Stillschwierigkeiten bis zu 8 Kontakttage mit der Hebamme. Bei Ernährungsproblemen des Babys gilt das bis zum Ende des 9. Lebensmonats.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026)
  2. Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag (Stand 03.06.2026)
  3. § 24d SGB V: Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
  4. G-BA: Mutterschafts-Richtlinie (geändert 16.07.2026, in Kraft seit 25.08.2026)
  5. GKV-Spitzenverband: Hebammenliste
  6. Techniker Krankenkasse: Kostenübernahme Hebammen-Rufbereitschaft (Seite vom 22.07.2026)
  7. Familienportal (BMBFSFJ): Checkliste vor der Geburt
  8. § 134a SGB V: Versorgung mit Hebammenhilfe (Betriebskostenpauschale)
  9. § 24h SGB V: Haushaltshilfe