Kosten und Recht

Nach der Geburt: Anträge und Behördengänge als Checkliste

Aktualisiert am 5. November 20266 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Nach der Geburt stehen fünf Dinge an: Geburt beim Standesamt beurkunden lassen, Kind bei der Krankenkasse anmelden, Kindergeld (2026: 259 Euro im Monat) und Elterngeld beantragen und die Geburtsbescheinigung für das Mutterschaftsgeld einreichen. Elterngeld gibt es nur drei Monate rückwirkend, Kindergeld sechs Monate. Unverheiratete Eltern klären zusätzlich Vaterschaft und Sorgerecht, am besten schon vor der Geburt.

Die ersten Wochen mit Baby sind anstrengend genug. Die gute Nachricht: Vieles kannst du in der Schwangerschaft vorbereiten, und manches läuft automatisch. Hier ist die Reihenfolge, die sich bewährt, mit allen Fristen nach Stand November 2026.

Vor der Geburt vorbereiten

  • Unterlagen für das Standesamt bereitlegen: Ausweise beider Eltern, eure Geburtsurkunden, bei Verheirateten die Eheurkunde. Manche Standesämter verlangen weitere Urkunden, etwa bei ausländischer Staatsangehörigkeit.
  • Unverheiratet? Vaterschaftsanerkennung und, falls gewünscht, Sorgeerklärung schon in der Schwangerschaft beurkunden lassen (siehe unten).
  • Elternzeit anmelden: spätestens sieben Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber. Wer direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen will, rechnet vom errechneten Termin aus.
  • Elterngeldantrag vorbereiten: Formular deines Bundeslandes oder ElterngeldDigital ansehen, Einkommensnachweise sammeln. Stellen kannst du den Antrag erst nach der Geburt.
  • Krankenversicherung des Kindes klären: Bei gemischt versicherten Eltern vorher prüfen, ob eine Familienversicherung möglich ist.
  • Vollmacht schreiben: Laut Familienportal kannst du mit schriftlicher Vollmacht jemanden beauftragen, Behördengänge für dich zu erledigen. Das entlastet im Wochenbett.

Die erste Woche: Standesamt

Geburtsanzeige

Jede Geburt muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden (§ 18 Personenstandsgesetz). Bei einer Geburt in der Klinik oder im Geburtshaus übernimmt das die Einrichtung. Du gibst dort oder direkt beim Standesamt die Unterlagen ab und bestimmst die Vornamen. Bei einer Hausgeburt bist du selbst, dein Partner oder deine Partnerin oder die Hebamme für die Anzeige zuständig.

Geburtsurkunde und Bescheinigungen

Das Standesamt beurkundet die Geburt und stellt dir die Geburtsurkunde aus. Zusätzlich gibt es Bescheinigungen für bestimmte Zwecke, etwa für das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld oder die Krankenkasse. Frag, wie viele du bekommst und welche kostenfrei sind. Viele Standesämter schicken die Unterlagen per Post, sobald alles vollständig ist.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt musst du in der Regel nicht selbst erledigen, das Standesamt teilt die Beurkundung der Meldebehörde mit (§ 57 PStV). Sobald die Meldebehörde die Daten weitergegeben hat, schickt das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes per Post. Damit der Brief ankommt, muss der Nachname deines Kindes am Briefkasten stehen. Du brauchst die Nummer für den Kindergeldantrag.

Die ersten zwei Wochen: Krankenkasse und Mutterschaftsgeld

Kind versichern

  • Gesetzlich versichert: Melde dein Kind bei deiner Krankenkasse zur Familienversicherung an, so schnell wie möglich. Die Kasse braucht dafür meist die Geburtsbescheinigung.
  • Privat versichert: Melde dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt bei deiner privaten Versicherung an. Dann muss sie es rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern (§ 198 VVG).
  • Ein Elternteil privat, einer gesetzlich: Bei Verheirateten ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Mehr dazu in Hebamme als Privatversicherte.

Mutterschaftsgeld abschließen

Reich die Geburtsbescheinigung bei deiner Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein, damit das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt ausgezahlt wird. Gib deinem Arbeitgeber das Geburtsdatum durch, damit der Zuschuss stimmt. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz, auch das muss der Arbeitgeber wissen.

Bis drei Monate: Elterngeld

Die wichtigsten Regeln 2026

  • Frist: Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Lebensmonate gezahlt (§ 7 BEEG). Stell den Antrag also in den ersten drei Lebensmonaten.
  • Höhe: Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen 300 bis 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus 150 bis 900 Euro. Grundlage sind in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, bei niedrigem Einkommen mehr.
  • Dauer: Paare können 14 Monate Basiselterngeld aufteilen, wenn beide Elterngeld beantragen, der andere Elternteil für mindestens zwei Monate. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate Basiselterngeld bekommen, Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen 14. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verlängern den Bezug.
  • Gleichzeitig: Für Geburten ab dem 1. April 2024 können beide Eltern in der Regel nur einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.
  • Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro liegt. Das gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
  • Anrechnung: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ab dem Tag der Geburt werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet.

Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform des Elterngeldes. Laut ihrer Antwort an den Bundestag vom Oktober 2026 wird der Entwurf des Familienministeriums noch innerhalb der Regierung abgestimmt. Beschlossen ist noch nichts (Stand 05.11.2026). Für Kinder, die jetzt geboren werden, gelten die Regeln oben.

Antrag stellen

Zuständig ist die Elterngeldstelle für den Wohnort deines Kindes. Laut Familienportal kannst du Elterngeld in allen Bundesländern digital beantragen, in vielen über ElterngeldDigital. Du brauchst die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld, Einkommensnachweise und die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Zuschuss. Wer Elterngeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Bis sechs Monate: Kindergeld

Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat (§ 66 EStG). Beantragen kannst du es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Du brauchst deine Steuer-ID und die deines Kindes. Ausgezahlt wird rückwirkend nur für sechs Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 70 EStG). In einigen Städten laufen Pilotprojekte, bei denen Kindergeld nach der Beurkundung ohne eigenen Antrag kommt, etwa in Chemnitz.

Für unverheiratete Eltern

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern nicht verheiratet, wird der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen, wenn er die Vaterschaft anerkennt und die Mutter zustimmt. Beides muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 BGB), kostenfrei zum Beispiel beim Jugendamt, außerdem beim Standesamt oder bei einer Notarin. Das geht schon vor der Geburt (§ 1594 BGB). So vermeidest du, dass im Wochenbett noch ein Amtstermin ansteht.

Gemeinsames Sorgerecht

Ohne Erklärung hat bei unverheirateten Eltern zunächst nur die Mutter das Sorgerecht. Wollt ihr es gemeinsam, gebt ihr beide eine Sorgeerklärung ab, die ebenfalls öffentlich beurkundet werden muss (§ 1626d BGB), meist beim Jugendamt oder bei einer Notarin. Auch das ist vor der Geburt möglich.

Weitere Punkte

  • Kinderärztliche Praxis: Termin für die U2 und U3 vereinbaren, mehr dazu in U-Untersuchungen.
  • Kitaplatz: In vielen Städten kannst du dein Kind schon ab Geburt vormerken lassen.
  • Weitere Leistungen prüfen: Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Stiftungsgelder über die Schwangerschaftsberatung.
  • Ausweis für Reisen: Für Auslandsreisen braucht auch ein Baby einen eigenen Ausweis oder Reisepass.
  • Steuer: Als Alleinerziehende kannst du die Steuerklasse II beantragen.

Fristen auf einen Blick

Was Wo Frist
Geburtsanzeige Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche
Krankenversicherung des Kindes (PKV) private Versicherung spätestens zwei Monate nach Geburt
Elterngeld Elterngeldstelle rückwirkend drei Lebensmonate
Kindergeld Familienkasse rückwirkend sechs Monate
Elternzeit Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn

Was die Krankenkasse rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zahlt, erklärt Was zahlt die Krankenkasse für die Hebamme?. Viele Städte haben eigene Checklisten mit Adressen, etwa Dresden und Leipzig. Frag beim Familienbüro oder Bürgeramt deiner Stadt danach.

Gut zu wissen

Dieser Artikel gibt die Rechtslage im November 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem Einzelfall helfen Elterngeldstelle, Familienkasse, Jugendamt oder eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Fragen zu Gesundheit und Wochenbett besprichst du mit deiner Hebamme oder Ärztin.

Deine Hebamme begleitet dich im Wochenbett und kennt oft auch die Wege vor Ort. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben: Hebamme in deiner Nähe finden. Tipps zur Suche findest du unter Hebamme finden.

Häufige Fragen

Welche Anträge muss ich nach der Geburt stellen?

Die wichtigsten sind: Geburt beim Standesamt beurkunden lassen, Kind bei der Krankenkasse anmelden, Kindergeld bei der Familienkasse und Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen und die Geburtsbescheinigung für das Mutterschaftsgeld einreichen. Unverheiratete Eltern kümmern sich zusätzlich um Vaterschaftsanerkennung und, wenn gewünscht, die gemeinsame Sorge.

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem dein Antrag eingeht. Stell den Antrag deshalb in den ersten drei Lebensmonaten deines Kindes. Vor der Geburt geht es nicht, vorbereiten kannst du ihn aber schon.

Wie lange kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?

Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Antragsmonat ausgezahlt. 2026 beträgt es 259 Euro pro Kind und Monat. Für den Antrag brauchst du die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes.

Muss ich mein Baby selbst beim Standesamt anmelden?

Kommt dein Kind in einer Klinik oder einem Geburtshaus zur Welt, zeigt die Einrichtung die Geburt dem Standesamt an. Du reichst die nötigen Unterlagen und die Vornamen ein. Bei einer Hausgeburt bist du selbst oder die anwesende Hebamme für die Anzeige innerhalb einer Woche zuständig.

Was müssen unverheiratete Eltern nach der Geburt erledigen?

Damit der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird, braucht es eine beurkundete Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter, kostenfrei zum Beispiel beim Jugendamt und auch schon vor der Geburt. Für das gemeinsame Sorgerecht ist eine beurkundete Sorgeerklärung beider Eltern nötig.

Quellen

  1. Personenstandsgesetz § 18: Anzeige der Geburt binnen einer Woche
  2. Personenstandsverordnung § 57: Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister
  3. Bundeszentralamt für Steuern: Steuerliche Identifikationsnummer, Fragen und Antworten
  4. Deutscher Bundestag, hib 868/2026: Weiterentwicklung des Elterngeldes (30.10.2026, Drucksache 21/8793)
  5. Familienportal (BMBFSFJ): Checkliste nach der Geburt
  6. Familienportal (BMBFSFJ): Was Sie zum Elterngeld wissen müssen
  7. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 7: Antragstellung, Rückwirkung drei Monate
  8. Einkommensteuergesetz § 66 und § 70: Höhe des Kindergeldes, Rückwirkung sechs Monate
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 1594 und § 1597: Vaterschaftsanerkennung
  10. Bürgerliches Gesetzbuch § 1626d: Form der Sorgeerklärung
  11. Versicherungsvertragsgesetz § 198: Kindernachversicherung in der PKV