Hebamme finden

Erstes Gespräch mit der Hebamme: Diese Fragen helfen dir

Aktualisiert am 5. November 20266 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Im ersten Gespräch klärt ihr, welche Leistungen die Hebamme anbietet, wie sie erreichbar ist, wer sie vertritt und ob Kosten außerhalb der Kassenleistung anfallen. Achte vor allem darauf, ob du dich bei ihr wohlfühlst. Für Vertragsleistungen darf sie keine Zuzahlung, Vorkasse oder Kaution verlangen, Privatleistungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

Endlich hat eine Hebamme zugesagt. Jetzt steht das erste Treffen an, und du fragst dich vielleicht, was du fragen sollst oder ob du überhaupt etwas fragen darfst. Du darfst. Das Gespräch ist für beide Seiten da: Die Hebamme lernt dich kennen, und du findest heraus, ob ihr zusammenpasst.

Stand: November 2026, Hebammenhilfevertrag in der Fassung ab 01.04.2026.

Wie das erste Gespräch abläuft

Das erste Treffen findet meist in der Schwangerschaft statt, bei dir zu Hause, in der Praxis der Hebamme oder per Video. Die Hebamme fragt nach deinem Befinden, nach dem bisherigen Verlauf der Schwangerschaft und nach früheren Geburten. Wenn du schon einen Mutterpass hast, schaut sie ihn sich an.

Für gesetzlich Versicherte ist das Gespräch in der Regel kostenlos. Mit dem neuen Hebammenhilfevertrag sind die früheren Pauschalen für Vorgespräch und Basisdatenerhebung weggefallen. Sie sind jetzt Teil der „Hilfeleistung in der Schwangerschaft“, die nach Zeit mit der Kasse abgerechnet wird.

Plane genug Zeit ein und sorg für eine ruhige Umgebung. Wenn du möchtest, kann deine Partnerin oder dein Partner dabei sein.

Was die Hebamme dich fragen wird

Damit du dich vorbereiten kannst, hier die typischen Themen. Du musst nichts auswendig wissen, der Mutterpass hilft.

  • Errechneter Termin und bisheriger Verlauf der Schwangerschaft
  • Frühere Schwangerschaften und Geburten
  • Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien
  • Geplanter Geburtsort
  • Wie du wohnst und wer dich nach der Geburt unterstützt
  • Was du dir von ihr wünschst und wovor du vielleicht Angst hast

Deine Fragen: die Checkliste

Nimm dir die Fragen heraus, die für dich wichtig sind. Du musst nicht alle stellen.

Leistungen

  • Welche Leistungen bieten Sie an: Vorsorge, Hilfe bei Beschwerden, Kurse, Geburtshilfe, Wochenbett, Stillberatung?
  • Übernehmen Sie Vorsorgeuntersuchungen, auch im Wechsel mit meiner Frauenärztin?
  • Bieten Sie Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurse an, und wann?
  • Begleiten Sie Geburten, als Beleghebamme, im Geburtshaus oder zu Hause?

Erreichbarkeit und Vertretung

  • Wie erreiche ich Sie, und zu welchen Zeiten?
  • Was mache ich nachts oder am Wochenende, wenn ich unsicher bin?
  • Wer vertritt Sie im Urlaub oder bei Krankheit? Lerne ich die Vertretung vorher kennen?
  • Haben Sie im Monat meines Termins Urlaub geplant?

Wochenbett

  • Wie melde ich mich nach der Geburt, und wann kommen Sie zum ersten Mal?
  • Wie oft kommen Sie in den ersten zehn Tagen ungefähr?
  • Bieten Sie auch Kontakte per Video oder in Ihrer Praxis an?
  • Unterstützen Sie mich auch nach der 12. Woche, wenn es beim Stillen hakt?

Haltung und Arbeitsweise

  • Wie stehen Sie zu Stillen, Flasche und Zufüttern?
  • Wie gehen Sie damit um, wenn ich eine andere Entscheidung treffe, als Sie empfehlen würden?
  • Mit welchen Kinderärztinnen, Stillberaterinnen oder Beratungsstellen arbeiten Sie zusammen?

Kosten

  • Fallen Kosten an, die nicht von der Kasse bezahlt werden?
  • Wenn ja: Welche, wie hoch, und bekomme ich das vorher schriftlich?
  • Bei Geburtsbegleitung: Wie hoch ist die Rufbereitschaftspauschale, und ab wann gilt sie?

Kosten: was erlaubt ist und was nicht

Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn bei diesem Thema sind viele Schwangere unsicher. Der Hebammenhilfevertrag ist eindeutig:

  • Keine Zuzahlung für Vertragsleistungen.
  • Keine Vorkasse und keine Kaution.
  • Kursstunden, an denen du nicht teilnimmst, dürfen dir nicht als Ausfall berechnet werden.
  • Privatleistungen (alles außerhalb des Vertrags oder über die Kontingente hinaus) sind nur erlaubt, wenn ihr sie vorher schriftlich vereinbart habt.
  • Die Rufbereitschaft für eine Geburt ist keine Vertragsleistung. Sie wird privat berechnet, viele Kassen erstatten einen Teil. Mehr dazu unter Rufbereitschaftspauschale.
  • Die Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs ist eine Privatleistung.

Für einen nicht abgesagten Einzeltermin, etwa einen Hausbesuch, enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regel zu Ausfallgebühren. Ausdrücklich ausgeschlossen ist nur, dir Kursstunden zu berechnen, an denen du nicht teilnimmst. Frag im Zweifel nach und lass dir Vereinbarungen schriftlich geben.

Alle Details zu den Kassenleistungen findest du im Artikel Was zahlt die Krankenkasse für die Hebamme?

Warnsignale: wann du genauer hinschauen solltest

Die allermeisten Hebammen arbeiten verlässlich und transparent. Trotzdem gibt es Punkte, bei denen du nachfragen solltest:

  • Du sollst für Wochenbettbesuche oder Vorsorge etwas extra zahlen, ohne dass klar ist, wofür.
  • Eine Pauschale soll vorab bar oder per Überweisung bezahlt werden, ohne schriftliche Vereinbarung.
  • Du bekommst keine klare Auskunft, wie du sie erreichst oder wer sie vertritt.
  • Deine Fragen werden abgewiegelt, oder du fühlst dich nicht ernst genommen.

Wenn du unsicher bist, ob eine Forderung zulässig ist, frag bei deiner Krankenkasse nach.

Passt die Hebamme zu dir?

Fachlich sind Hebammen gut ausgebildet. Ob es passt, entscheidet sich oft an etwas anderem: am Gefühl. Frag dich nach dem Gespräch:

  • Habe ich mich wohl und ernst genommen gefühlt?
  • Konnte ich alle Fragen stellen?
  • Kann ich mir vorstellen, sie in einer verletzlichen Situation um Hilfe zu bitten?

Wenn die Antwort eher nein ist, darfst du absagen und weitersuchen. Sag der Hebamme dann fair und zeitnah Bescheid. Wie du weitere Hebammen findest, erklärt der Leitfaden Hebamme finden. Was eine Hebamme überhaupt alles anbieten kann, steht unter Was macht eine Hebamme?

Nach dem Gespräch

  • Telefonnummer und Erreichbarkeit im Handy speichern und auf einen Zettel in die Kliniktasche legen.
  • Absprache zum ersten Wochenbettbesuch notieren.
  • Schriftliche Vereinbarungen zu Privatleistungen aufheben.
  • Anderen angefragten Hebammen absagen.

Wenn du deine Hebamme vor allem für die Zeit nach der Geburt suchst, lies auch den Artikel Nachsorgehebamme.

Gut zu wissen

Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Jede Hebamme arbeitet etwas anders, und das ist in Ordnung, solange die Absprachen klar sind.

Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben, und kannst mehrere mit einer Anfrage erreichen. Hebamme in deiner Nähe finden

Häufige Fragen

Kostet das Kennenlerngespräch mit der Hebamme etwas?

Für gesetzlich Versicherte in der Regel nicht. Seit dem neuen Hebammenhilfevertrag sind Vorgespräche in der Schwangerschaft Teil der zeitbasierten „Hilfeleistung in der Schwangerschaft“, die die Hebamme direkt mit der Kasse abrechnet.

Wie lange dauert das erste Gespräch mit der Hebamme?

Das ist unterschiedlich. Viele Hebammen planen dafür eine knappe Stunde ein, oft bei dir zu Hause oder in ihrer Praxis. Die Hilfeleistung in der Schwangerschaft ist laut Vertrag auf 90 Minuten am Tag begrenzt.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Deinen Mutterpass, wenn du schon einen hast, die Versichertenkarte und deine Fragen. Hilfreich sind auch Unterlagen zu früheren Geburten und eine Liste deiner Medikamente.

Kann ich nach dem Gespräch noch absagen?

Ja. Das Gespräch ist auch dazu da, herauszufinden, ob ihr zueinander passt. Sag der Hebamme dann zeitnah und freundlich Bescheid, damit sie den Platz anders vergeben kann.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026)
  2. GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände: Gemeinsame FAQ zum Hebammenhilfevertrag (Stand 03.06.2026)
  3. § 24d SGB V: Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
  4. G-BA: Mutterschafts-Richtlinien