Hebamme finden

Was macht eine Hebamme? Alle Leistungen im Überblick

Aktualisiert am 5. November 20266 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Eine Hebamme begleitet dich von der Frühschwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Sie hilft bei Beschwerden, kann bei normalem Verlauf die Vorsorge übernehmen, gibt Kurse, leistet Geburtshilfe und besucht dich und dein Baby im Wochenbett bis zum Ende der 12. Lebenswoche. Gesetzlich Versicherte zahlen für die Leistungen des Hebammenhilfevertrags nichts.

Viele denken bei „Hebamme“ an den Kreißsaal oder an die Besuche nach der Geburt. Tatsächlich ist das Angebot viel breiter, und vieles davon nutzen Schwangere gar nicht, weil sie es nicht kennen. Hier findest du alle Leistungen im Überblick, nach Phasen sortiert und mit dem aktuellen Stand des Hebammenhilfevertrags.

Stand: November 2026, Hebammenhilfevertrag in der Fassung ab 01.04.2026.

Die Hebamme als Beruf

Hebammen sind medizinische Fachpersonen mit staatlicher Erlaubnis. Seit dem Hebammengesetz von 2020 werden sie in einem dualen Studium ausgebildet. Die Berufsbezeichnung gilt für alle Geschlechter.

Das Gesetz behält die Geburtshilfe Hebammen und Ärztinnen vor. Dazu gehören die Überwachung des Geburtsvorgangs ab Beginn der Wehen, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs (§ 4 HebG). Ärztinnen und Ärzte müssen dafür sorgen, dass bei jeder Geburt eine Hebamme hinzugezogen wird. Deshalb ist bei jeder Klinikgeburt eine Hebamme dabei.

Hebammen arbeiten in verschiedenen Formen:

  • Freiberuflich: mit eigener Praxis oder mobil, für Vorsorge, Kurse, Wochenbett und teilweise Hausgeburten.
  • Angestellt in der Klinik: im Kreißsaal und auf der Wochenstation.
  • Als Beleghebamme: freiberuflich mit Vertrag in einer Klinik, begleitet dort Geburten.
  • Im Geburtshaus: meist von Hebammen geleitete Einrichtungen.
  • Als Familienhebamme: mit Zusatzqualifikation für Familien in belastenden Lagen, finanziert über die Frühen Hilfen.

In der Schwangerschaft

Schon ab dem positiven Test kann eine Hebamme für dich da sein. Viele Schwangere wissen das nicht und lernen ihre Hebamme erst kurz vor der Geburt kennen.

Hilfe bei Beschwerden

Übelkeit, Rückenschmerzen, Wassereinlagerungen, Schlafprobleme, Sorgen: Bei allem, was dich in der Schwangerschaft belastet, kann die Hebamme beraten und helfen. Die Zahl dieser Kontakte ist laut Vertrag nicht begrenzt. Pro Tag sind bis zu zwei Kontakte und insgesamt bis zu 90 Minuten möglich, auch als Hausbesuch. Dazu kommen bis zu zwölf telefonische Kurzberatungen von bis zu zehn Minuten.

Wann Beschwerden ein Fall für die Ärztin sind, bespricht deine Hebamme mit dir.

Vorsorgeuntersuchungen

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft kann die Hebamme die Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien übernehmen. Sie misst zum Beispiel Blutdruck und Gewicht, untersucht den Urin, tastet die Lage des Kindes, hört die Herztöne und trägt alles in den Mutterpass ein. Du kannst die Vorsorge bei der Hebamme, bei der Ärztin oder im Wechsel machen.

Zwei Grenzen gibt es. Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind ärztliche Leistungen. Und bei Auffälligkeiten untersucht die Hebamme nur auf ärztliche Anordnung weiter. Mehr dazu im Artikel Vorsorge bei der Hebamme.

Stillvorbereitung und Aufklärung zum Geburtsort

Allgemeine Informationen zum Stillen gibt es im Geburtsvorbereitungskurs. Wenn du einen besonderen Beratungsbedarf hast, etwa nach einer belastenden Stillerfahrung oder einer Brustoperation, ist eine individuelle Stillvorbereitung von bis zu 45 Minuten möglich.

Wenn du eine Hausgeburt, eine Geburt im Geburtshaus oder eine Begleit-Beleggeburt planst, klärt die Hebamme dich in bis zu zwei Gesprächen über den Geburtsort auf. Das passiert vor der 38. Schwangerschaftswoche.

Geburtsvorbereitungskurs

Die Kasse zahlt bis zu 14 Stunden Geburtsvorbereitung in der Gruppe mit höchstens zehn Teilnehmerinnen. Der Kurs kann vor Ort, live per Video oder bis zur Hälfte als Selbstlernvideos stattfinden. Eine Einzelunterweisung von bis zu sieben Stunden gibt es nur aus bestimmten Gründen, zum Beispiel bei ärztlich festgestellten vorzeitigen Wehen. Die Gebühr für eine Begleitperson im Kurs ist eine Privatleistung.

Bei der Geburt

Bei einer Klinikgeburt betreut dich in der Regel eine angestellte Hebamme im Kreißsaal, die du vorher nicht kennst. Wer eine persönlich bekannte Hebamme dabeihaben möchte, braucht eine Beleghebamme. Auch Geburtshäuser und Hausgeburten werden von Hebammen begleitet.

Wie die Geburt mit der eigenen Hebamme in der Klinik funktioniert, erklärt der Artikel Beleggeburt.

Im Wochenbett

Das Wochenbett ist der Bereich, für den die meisten Familien eine Hebamme suchen. Die Hebamme besucht dich nach der Geburt zu Hause, schaut nach dir und deinem Baby und beantwortet die vielen Fragen der ersten Wochen.

Zeitraum Kontingent laut Vertrag
Frühes Wochenbett: Tag der Geburt bis 10. Lebenstag bis zu 20 Kontakte, bis zu 2 am Tag, Hausbesuch bis 90 Minuten (in den ersten drei Lebenstagen und beim ersten Besuch bis 120 Minuten)
Spätes Wochenbett: 11. Lebenstag bis Ende der 12. Lebenswoche bis zu 16 Kontakttage, ein Kontakt pro Tag, Hausbesuch bis 60 Minuten, in der Praxis oder per Video bis 30 Minuten
Darüber hinaus weitere Kontakte mit ärztlicher Anordnung

Was bei den Besuchen konkret passiert, erklärt der Artikel Wochenbettbetreuung: So laufen die Hebammenbesuche ab. Wie du eine Hebamme für diese Zeit findest, steht unter Nachsorgehebamme.

Auch nach einer Fehlgeburt steht dir Hebammenhilfe im Wochenbett zu. Der Umfang richtet sich danach, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt war. Sprich deine Hebamme oder Ärztin darauf an, wenn du in dieser schweren Zeit Begleitung brauchst.

In der Stillzeit und danach

Ab der 13. Lebenswoche kann die Hebamme bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten weiter helfen. Dafür gibt es bis zu acht Kontakttage von bis zu 45 Minuten, bis zum Ende der Abstillphase. Bei Ernährungsproblemen des Babys, etwa mit Flaschennahrung, gilt das bis zum Ende des 9. Lebensmonats.

Für die Rückbildung zahlt die Kasse bis zu zehn Stunden in der Gruppe. Alle Einheiten müssen bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen sein. Mehr dazu unter Rückbildungskurs.

Was eine Hebamme nicht macht

  • Keine Ultraschall-Vorsorge: Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind ärztlich.
  • Keine ärztlichen Diagnosen und Behandlungen: Bei Auffälligkeiten schickt dich die Hebamme zur Ärztin oder in die Klinik.
  • Keine U-Untersuchungen des Babys: Die U2 und die folgenden Untersuchungen macht die kinderärztliche Praxis. Die U1 direkt nach der Geburt macht laut Kinder-Richtlinie die Hebamme, wenn bei der Geburt keine Ärztin dabei ist.
  • Keine Haushaltshilfe: Für Unterstützung im Haushalt gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Kassenleistung.

Was die Krankenkasse zahlt

Gesetzlich Versicherte haben nach § 24d SGB V Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Hebamme rechnet nach Zeit direkt mit der Kasse ab. Für Vertragsleistungen darf sie keine Zuzahlung, keine Vorkasse und keine Kaution verlangen.

Privat zahlst du nur, was außerhalb des Vertrags liegt oder über die Kontingente hinausgeht, zum Beispiel die Rufbereitschaft für eine Geburt. Solche Privatleistungen müssen vorher schriftlich vereinbart sein. Viele Kassen erstatten einen Teil der Rufbereitschaft. Alle Details im Artikel Was zahlt die Krankenkasse für die Hebamme?

Hebamme, Familienhebamme, Doula

Eine Familienhebamme ist eine Hebamme mit Zusatzqualifikation, die Familien in belastenden Situationen bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleitet, kostenfrei über die Frühen Hilfen. Eine Doula ist dagegen keine medizinische Fachperson und darf keine Geburtshilfe leisten. Den Vergleich findest du unter Hebamme oder Doula.

Gut zu wissen

Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Nicht jede Hebamme bietet alle Leistungen an. Frag im ersten Gespräch, was sie anbietet, und schau in unseren Leitfaden Hebamme finden.

Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben, und kannst mehrere mit einer Anfrage erreichen. Hebamme in deiner Nähe finden

Häufige Fragen

Darf eine Hebamme Ultraschall machen?

Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen der Mutterschafts-Richtlinien sind ärztliche Leistungen und gehören nicht zur Hebammenvorsorge. Eine Hebamme kann die übrigen Vorsorgeuntersuchungen bei normalem Verlauf übernehmen, etwa Blutdruck, Urin, Gewicht, Lage und Herztöne des Kindes.

Kann ich die Vorsorge nur bei der Hebamme machen?

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft kann die Hebamme die Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien übernehmen, allein oder im Wechsel mit deiner Frauenärztin. Die Ultraschalluntersuchungen machst du bei der Ärztin. Bei Auffälligkeiten arbeitet die Hebamme nur auf ärztliche Anordnung weiter.

Was kostet eine Hebamme?

Für gesetzlich Versicherte nichts, solange es um Leistungen des Hebammenhilfevertrags geht. Die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab. Privat zahlst du nur Zusatzleistungen, etwa die Rufbereitschaft für eine Geburt, und nur wenn ihr das vorher schriftlich vereinbart habt.

Gibt es auch männliche Hebammen?

Ja. Seit dem Hebammengesetz von 2020 heißt der Beruf für alle Geschlechter Hebamme. Die frühere Bezeichnung Entbindungspfleger wird nicht mehr verwendet.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026)
  2. GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände: Gemeinsame FAQ zum Hebammenhilfevertrag (Stand 03.06.2026)
  3. § 24d SGB V: Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
  4. § 4 Hebammengesetz: Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeit
  5. G-BA: Mutterschafts-Richtlinien
  6. gesund.bund.de: Unterstützung für Familien nach der Geburt (Stand 24.07.2025)
  7. elternsein.info (NZFH): Was machen Familienhebammen?
  8. G-BA: Kinder-Richtlinie, Richtlinientext (in Kraft seit 01.01.2026), § 3 U1