Rufbereitschaftspauschale: Was sie ist und wer sie zahlt
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.
Kurz gesagt: Die Rufbereitschaftspauschale bezahlst du einer Hebamme dafür, dass sie in den Wochen um deinen Geburtstermin rund um die Uhr für deine Geburt erreichbar ist. Das betrifft Hausgeburten, Geburtshausgeburten und Geburten mit einer Beleghebamme. Die Rufbereitschaft ist keine Leistung des Hebammenhilfevertrags, die Kasse zahlt sie also nicht direkt. Viele Kassen erstatten aber einen Teil, die Höhe ist sehr unterschiedlich.
Du hast eine Hebamme gefunden, die dich bei der Geburt begleiten will, und jetzt liegt ein Vertrag mit einer Pauschale auf dem Tisch? Das ist normal und kein Zeichen für ein unseriöses Angebot. Hier erfährst du, wofür das Geld ist, wie viel du zurückbekommen kannst und worauf du beim Unterschreiben achtest.
Was Rufbereitschaft bedeutet
Eine Hebamme, die dir zusagt, deine Geburt zu begleiten, muss in dieser Zeit jederzeit losfahren können. Sie plant keinen Urlaub, bleibt in der Nähe, hat das Telefon nachts am Bett und organisiert bei Bedarf eine Vertretung. Die Techniker Krankenkasse beschreibt als Bedingung für ihren Zuschuss eine „24-stündige Erreichbarkeit“ und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe.
Wie lange die Rufbereitschaft dauert, steht im Vertrag mit deiner Hebamme. Die AOK Baden-Württemberg nennt als typischen Zeitraum die letzten drei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Termin.
Rufbereitschaft kommt vor bei:
- einer Hausgeburt, siehe Hausgeburt,
- einer Geburt im Geburtshaus, siehe Geburtshaus,
- einer Begleit-Beleggeburt, also mit deiner eigenen Hebamme in der Klinik, siehe Beleggeburt.
Bei einer normalen Klinikgeburt mit der diensthabenden Hebamme fällt keine Rufbereitschaft an.
Warum die Kasse sie nicht direkt bezahlt
Der Hebammenhilfevertrag bezahlt die Hilfe bei der Geburt selbst, also die Zeit, in der die Hebamme bei dir ist. Das bloße Bereithalten ist darin nicht enthalten. Nach dem Vertrag dürfen Leistungen, die er nicht regelt, als Privatleistung vereinbart werden. Bedingung: Die Vereinbarung erfolgt vor der Leistung und schriftlich. Die gemeinsame FAQ der Vertragspartner bestätigt, dass Privatleistungen unter dieser Voraussetzung weiter möglich sind.
Wichtig ist die Abgrenzung: Für die eigentliche Geburtshilfe, die Vorsorge oder das Wochenbett darf die Hebamme dir nichts zusätzlich berechnen. Die Pauschale gilt nur für die Bereitschaft.
Wie viel die Kassen erstatten
Die Rufbereitschaft ist eine freiwillige Satzungsleistung. Jede Kasse entscheidet selbst, ob und wie viel sie zahlt. Beispiele, so wie die Kassen sie auf ihren eigenen Seiten angeben:
| Kasse | Angabe der Kasse | Stand der Seite |
|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse | bis zu 250 Euro je Schwangerschaft, bei einer zugelassenen Vertragshebamme | 22.07.2026 |
| DAK-Gesundheit | tatsächliche Kosten bis 500 Euro, wenn die Hebamme die Geburt begleitet hat, mit Rechnung und Kopie des Betreuungsvertrags | 01.10.2026 |
| Barmer | Zuschuss aus dem Budget „Barmer Familie Plus“ von höchstens 200 Euro, das auch für andere Zusatzleistungen gilt | 02.11.2026 |
| AOK | je nach regionaler AOK unterschiedlich, über die Postleitzahl zu erfragen | 28.07.2026 (AOK Baden-Württemberg) |
Satzungsleistungen können sich jederzeit ändern. Prüf deshalb vor der Unterschrift den aktuellen Stand bei deiner eigenen Kasse.
Die Höhe der Pauschale selbst legt jede Hebamme fest. Seriöse Durchschnittswerte gibt es nicht, deshalb nennen wir hier keine. Rechne damit, dass ein Teil bei dir bleiben kann, wenn die Pauschale höher ist als der Zuschuss deiner Kasse.
So bekommst du dein Geld zurück
- Vertrag schließen: schriftlich, vor Beginn der Rufbereitschaft, mit Betrag und Zeitraum.
- Rechnung bezahlen: Die Hebamme stellt dir eine private Rechnung. Die Barmer schreibt ausdrücklich, dass die Hebamme die Rufbereitschaft nicht direkt mit ihr abrechnen kann.
- Einreichen: Rechnung, bei manchen Kassen auch den Vertrag, bei deiner Kasse einreichen. Bei der TK geht das laut ihrer Seite online über „Meine TK“ oder die App mit dem Stichwort „Hebamme“.
- Nachweis aufheben: Kopien von Vertrag, Rechnung und Zahlungsbeleg behalten.
Lohnt sich die Rufbereitschaft?
Das kann nur du entscheiden. Viele Frauen, die zu Hause, im Geburtshaus oder mit ihrer eigenen Hebamme in der Klinik gebären, empfinden es als großen Wert, die Person, die sie bei der Geburt begleitet, schon vorher zu kennen. Die Hebamme weiß, was dir wichtig ist, und kennt deine Vorgeschichte.
Bei einer Klinikgeburt ohne Beleghebamme betreut dich die Hebamme, die gerade Dienst hat. Das ist für viele Frauen genauso gut, und es kostet dich nichts zusätzlich. Wenn du unsicher bist, was zu dir passt, hilft dir der Artikel Beleggeburt, die Möglichkeiten abzuwägen. Wichtig zu wissen: Für die Begleit-Beleggeburt muss der Behandlungsvertrag mit der Hebamme vor der 38. Schwangerschaftswoche geschlossen sein. Plane die Entscheidung also nicht zu spät. Wünschst du dir eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause, nimm möglichst früh Kontakt auf, denn die Plätze dort sind begrenzt.
Fragen an deine Kasse
- Erstattet ihr die Rufbereitschaft, und bis zu welchem Betrag?
- Gilt das für Hausgeburt, Geburtshaus und Beleggeburt gleichermaßen?
- Muss die Hebamme die Geburt tatsächlich begleitet haben?
- Was gilt bei Verlegung in die Klinik oder bei einem Kaiserschnitt?
- Welche Unterlagen braucht ihr, und bis wann?
- Wird der Zuschuss mit anderen Extras aus einem gemeinsamen Budget verrechnet?
Fragen an deine Hebamme
- Wie hoch ist die Pauschale, und was genau ist enthalten?
- Von wann bis wann bist du erreichbar?
- Wer vertritt dich, wenn du krank bist oder bei einer anderen Geburt?
- Was passiert mit der Pauschale, wenn die Geburt vor oder nach dem Zeitraum beginnt?
- Was gilt, wenn ich in die Klinik verlegt werde oder mich anders entscheide?
- Wann ist die Rechnung fällig?
Diese Fragen passen gut ins erste Gespräch. Mehr Ideen dafür findest du im Artikel zum Kennenlerngespräch mit der Hebamme.
Gut aufgepasst: Unterschreib keine Vereinbarung, die Leistungen privat berechnet, die ohnehin Kassenleistung sind, etwa Vorsorge, Wochenbettbesuche oder die Geburtshilfe selbst. Bei Unsicherheit frag deine Kasse.
Gut zu wissen
Dieser Artikel gibt den Stand November 2026 wieder. Die Kassenbeträge stammen von den Seiten der jeweiligen Kassen und können sich ändern. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder deine Krankenkasse.
Alle Leistungen, die deine Kasse für die Hebamme übernimmt, findest du im Überblick Was zahlt die Krankenkasse für die Hebamme?. Und wenn du noch eine Hebamme für Geburt oder Wochenbett suchst: Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben, und kannst mehrere mit einer Anfrage erreichen. Hebamme in deiner Nähe finden. Allgemeine Tipps zur Suche stehen unter Hebamme finden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rufbereitschaftspauschale?
Einen festen Betrag gibt es nicht. Jede Hebamme legt ihre Pauschale selbst fest, weil die Rufbereitschaft keine Leistung des Hebammenhilfevertrags ist. Lass dir den Betrag vor der Unterschrift schriftlich nennen und frag deine Kasse, wie viel sie erstattet.
Zahlt die Krankenkasse die Rufbereitschaft?
Nicht als Regelleistung. Viele Kassen erstatten aber freiwillig einen Teil. Laut eigenen Seiten zum Beispiel die TK bis zu 250 Euro je Schwangerschaft (Stand 22.07.2026) und die DAK bis zu 500 Euro (Stand 01.10.2026). Bei der AOK hängt es von der Region ab.
Brauche ich eine Rufbereitschaft für eine Klinikgeburt?
Nur wenn du mit einer persönlich bekannten Beleghebamme in die Klinik gehen möchtest. Bei einer normalen Klinikgeburt betreut dich die diensthabende Hebamme, dafür fällt keine Rufbereitschaft an.
Was passiert mit der Pauschale, wenn die Hebamme nicht zur Geburt kommt?
Das regelt euer privater Vertrag, nicht die Kasse. Lies vor der Unterschrift, was bei Vertretung, Krankheit der Hebamme, Verlegung in die Klinik oder einem Kaiserschnitt gilt. Manche Kassen erstatten nur, wenn die Hebamme die Geburt tatsächlich begleitet hat.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026), Anlage 1.1 § 1
- Gemeinsame FAQ der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag (Stand 03.06.2026), Frage 5
- Techniker Krankenkasse: Kostenübernahme Hebammen-Rufbereitschaft (Seite vom 22.07.2026)
- DAK-Gesundheit: Hebamme, Infos, Kosten und Leistungen (aktualisiert 01.10.2026)
- Barmer: Hebammenbetreuung (letzte Aktualisierung 02.11.2026)
- AOK Baden-Württemberg: Rufbereitschaft von Hebammen (aktualisiert 28.07.2026)