Geburt

Geburtshaus: Für wen es passt und was es kostet

Aktualisiert am 5. November 20266 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: Ein Geburtshaus ist eine von Hebammen geleitete Einrichtung für Frauen ohne besondere Risiken. Eine Hebamme betreut dich dort die ganze Geburt lang, eine Ärztin ist in der Regel nicht im Haus, eine PDA gibt es nicht. Die Krankenkasse zahlt Geburtshilfe und Betriebskosten, privat kommt meist eine Rufbereitschaftspauschale dazu. Melde dich früh an, und rechne beim ersten Kind damit, dass gut jede dritte Geburt in der Klinik endet.

Viele Frauen wünschen sich eine ruhige, wohnliche Umgebung, möchten aber nicht zu Hause gebären. Das Geburtshaus liegt genau dazwischen. Hier erfährst du, für wen es passt, wie die Anmeldung läuft und was du vorher fragen solltest.

Was ist ein Geburtshaus?

Im Gesetz heißt es „von Hebammen geleitete Einrichtung“ (§ 24f SGB V). Freiberufliche Hebammen arbeiten dort im Team. Die Räume sind meist mit Geburtswanne, breitem Bett, Gebärhocker und Tuch zum Festhalten eingerichtet. Du kannst dich unter den Wehen frei bewegen.

Laut familienplanung.de gilt im Geburtshaus:

  • Eine Hebamme ist nur für dich zuständig und bleibt, bis das Kind geboren ist, egal wie lange es dauert.
  • Kurz vor der Geburt kommt meist eine zweite Hebamme dazu.
  • Es gibt CTG und Ausrüstung für die Erstversorgung im Notfall, zum Beispiel ein Sauerstoffgerät.
  • PDA und Lachgas stehen nicht zur Verfügung.
  • Viele Geburtshäuser liegen in der Nähe einer Klinik. Manche arbeiten mit einer Ärztin zusammen.

Eine Geburt im Geburtshaus ist immer ambulant. Ihr bleibt nach der Geburt einige Stunden und fahrt dann nach Hause. Die erste Wochenbettbetreuung findet meist noch am selben Tag bei dir statt.

Für wen passt ein Geburtshaus?

Für gesunde Schwangere mit unauffälligem Verlauf, deren Kind am Termin aus Schädellage geboren werden soll. Es gelten dieselben Kriterien wie für eine Hausgeburt. Der Kriterienkatalog im Hebammenhilfevertrag schließt eine Geburt im Geburtshaus zum Beispiel aus bei insulinpflichtigem Diabetes, Plazenta praevia, schwangerschaftsbedingtem Bluthochdruck, einer Thrombose in dieser Schwangerschaft oder einer Geburt vor 37+0 Wochen. Bei anderen Befunden, etwa Schwangerschaftsdiabetes ohne Insulin, entscheidet ihr nach fachärztlicher Abklärung. Die ausführliche Liste steht im Überblick Geburtsort wählen.

Ein Geburtshaus passt eher zu dir, wenn

  • du dir eine Geburt ohne PDA gut vorstellen kannst,
  • dir eine durchgehende Begleitung wichtiger ist als eine Ärztin im Raum,
  • du dich in einer Klinik eher unwohl fühlst, zu Hause aber nicht gebären möchtest,
  • die Fahrt ins Geburtshaus und von dort in eine Klinik kurz ist.

Anmeldung und Vorbereitung

Früh anfragen

Geburtshäuser bekommen oft mehr Anfragen, als sie annehmen können, und führen Wartelisten (familienplanung.de). Frag deshalb im ersten Drittel der Schwangerschaft an. Viele Häuser laden zu Infoabenden ein, bei denen du Räume und Team kennenlernst.

Vorsorge, Kurse, Kennenlernen

Oft kannst du Vorsorgetermine, Beratung und den Geburtsvorbereitungskurs direkt im Geburtshaus wahrnehmen. So lernst du mehrere Hebammen des Teams kennen. Wer am Tag der Geburt Dienst hat, weißt du vorher meist nicht genau. Frag, wie das Team das regelt.

Aufklärung vor der 38. Woche

Wie bei der Hausgeburt gibt es ein spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort: bis zu zwei Termine, zusammen bis zu 90 Minuten, vor der 38. Schwangerschaftswoche. Die Hebamme bespricht mit dir dein persönliches Risiko, die Kriterien, den Weg einer möglichen Verlegung und die Ergebnisse der QUAG-Statistik.

Checkliste: Diese Fragen stellst du dem Geburtshaus

  • Wie viele Hebammen arbeiten im Team, wie läuft die Rufbereitschaft?
  • Ab wann und wie hoch ist die Rufbereitschaftspauschale? Was passiert bei Verlegung?
  • In welche Klinik wird verlegt, wie lange dauert die Fahrt?
  • Wer macht die Wochenbettbetreuung, kommt die Hebamme auch zu mir nach Hause?
  • Welche Kurse und Vorsorgetermine gibt es im Haus?
  • Wie viele Geburten betreut das Haus im Jahr?
  • Darf meine Begleitperson die ganze Zeit dabei sein, auch ein zweiter Mensch?

Was zahlt die Krankenkasse?

Für gesetzlich Versicherte zahlt die Kasse:

  • die Hilfe der Hebamme bei Wehen und Geburt,
  • eine Grundpauschale für die außerklinische Geburt,
  • Materialpauschalen, etwa für Neugeborenen-Screening und Pulsoxymetrie,
  • die Betriebskostenpauschale des Geburtshauses. Sie ist in § 134a SGB V vorgesehen und in einem Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden geregelt. Im Rechenbeispiel des GKV-Spitzenverbands beträgt sie 804 Euro je vollendeter Geburt.

Privat zahlst du meist die Rufbereitschaftspauschale. Laut GKV-Spitzenverband stellen viele Geburtshäuser sie in Rechnung, oft in Höhe mehrerer Hundert Euro. Manche Kassen erstatten einen Teil als Satzungsleistung. Mehr dazu im Artikel Rufbereitschaftspauschale. Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, dürfen dir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung berechnet werden.

Wie oft wird verlegt?

Der QUAG-Qualitätsbericht 2024 erfasst 8.569 Geburten, die in einem Geburtshaus begonnen haben:

Erstgebärende Zweit- und Mehrgebärende gesamt
im Geburtshaus beendet 62,2 % 91,6 % 77,3 %
während der Geburt verlegt 37,8 % 8,4 % 22,7 %

Im Geburtshaus wird also häufiger verlegt als bei Hausgeburten (dort 11,4 Prozent). Dabei unterscheiden sich die Gruppen: Im Geburtshaus war knapp die Hälfte der Frauen Erstgebärende (4.161 von 8.569), bei Hausgeburten etwa ein Viertel (1.650 von 6.917). Erstgebärende werden an beiden Orten deutlich häufiger verlegt. Vergleicht man nur Erstgebärende, liegt die Quote im Geburtshaus mit 37,8 Prozent etwas höher als bei Hausgeburten mit 32,2 Prozent.

Über alle außerklinischen Geburten hinweg geschahen 94,9 Prozent der Verlegungen in Ruhe. Häufigster Grund war ein Geburtsstillstand in der Eröffnungsphase. familienplanung.de nennt außerdem den Wunsch nach einer PDA, einen Blasensprung ohne Wehen, grünes Fruchtwasser oder eine abweichende Lage des Kindes. Bei einer Verlegung in Ruhe fährt ihr oft mit dem eigenen Auto, die Hebamme begleitet euch.

Sofort Hilfe holen: Wenn du auf dem Weg ins Geburtshaus stark blutest, plötzlich sehr viel Fruchtwasser abgeht und das Kind noch nicht fest im Becken liegt oder du das Gefühl hast, das Kind kommt jetzt: halte an und ruf 112. Informiere danach deine Hebamme.

Wann du losfährst

Kläre mit dem Team, wann du anrufen sollst. Oft kommt die Hebamme in der frühen Phase erst zu dir nach Hause oder ihr telefoniert, bevor du ins Haus fährst. Woran du den Geburtsbeginn erkennst, steht im Artikel Anzeichen der Geburt. Pack trotzdem eine kleine Tasche für eine mögliche Verlegung, siehe Kliniktaschen-Checkliste.

Geburtshaus, Hausgeburt oder Beleggeburt?

  • Wenn du dich nur zu Hause wirklich entspannen kannst: Hausgeburt.
  • Wenn du eine vertraute Hebamme möchtest, aber eine Ärztin und die PDA in Reichweite: Beleggeburt.
  • Wenn du dir unsicher bist: Lies den Vergleich Geburtsort wählen und sprich mit deiner Hebamme.

Gut zu wissen

Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Ob das Geburtshaus für dich passt, hängt von deinen Befunden ab und kann sich bis zur Geburt ändern.

Auch wenn du im Geburtshaus gebärst, brauchst du für das Wochenbett eine Hebamme, die zu dir nach Hause kommt. Oft übernimmt das jemand aus dem Team, aber nicht immer. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben: Hebamme in deiner Nähe finden. Weitere Tipps stehen im Ratgeber Hebamme finden.

Häufige Fragen

Was kostet eine Geburt im Geburtshaus?

Für gesetzlich Versicherte zahlt die Krankenkasse die Geburtshilfe der Hebamme und eine Betriebskostenpauschale an das Geburtshaus. Laut GKV-Spitzenverband beträgt diese 804 Euro je vollendeter Geburt. Privat kommt meist eine Rufbereitschaftspauschale dazu, von der manche Kassen einen Teil erstatten.

Wann muss ich mich im Geburtshaus anmelden?

So früh wie möglich, oft schon im ersten Drittel der Schwangerschaft. Viele Geburtshäuser haben mehr Anfragen als Plätze und führen Wartelisten. Das Aufklärungsgespräch zum Geburtsort muss vor der 38. Schwangerschaftswoche stattfinden.

Gibt es im Geburtshaus eine PDA?

Nein. PDA und Lachgas gibt es nur in der Klinik. Im Geburtshaus helfen Bewegung, Wasser, Wärme, Positionswechsel und die durchgehende Begleitung durch die Hebamme. Wenn du unter der Geburt eine PDA möchtest, wirst du in die Klinik verlegt.

Wie oft wird aus dem Geburtshaus in die Klinik verlegt?

Laut QUAG-Bericht 2024 wurden 22,7 Prozent der im Geburtshaus begonnenen Geburten während der Geburt verlegt. Bei Erstgebärenden waren es 37,8 Prozent, bei Frauen mit Geburtserfahrung 8,4 Prozent. Die meisten Verlegungen geschehen in Ruhe.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026), Anlage 3.1 Kriterienkatalog
  2. GKV-Spitzenverband: Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen (Rechenbeispiel Geburtshausgeburt)
  3. QUAG e.V.: Qualitätsbericht 2024, Außerklinische Geburtshilfe in Deutschland
  4. familienplanung.de (BIÖG): Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt?
  5. § 134a SGB V: Versorgung mit Hebammenhilfe (Betriebskostenpauschale)
  6. § 24f SGB V: Entbindung