Hausgeburt: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten 2026
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.
Kurz gesagt: Eine Hausgeburt ist in Deutschland eine Kassenleistung, wenn du gesund bist, die Schwangerschaft unauffällig verläuft und keine Ausschlusskriterien aus dem Hebammenhilfevertrag vorliegen. Du brauchst eine Hausgeburtshebamme, die du sehr früh suchen solltest, und ein Aufklärungsgespräch vor der 38. Schwangerschaftswoche. 2024 wurden laut QUAG 11,4 Prozent der begonnenen Hausgeburten in eine Klinik verlegt, beim ersten Kind fast jede dritte.
Die eigenen vier Wände, eine vertraute Hebamme, keine Fahrt unter Wehen: Für manche Frauen ist das die ruhigste Art zu gebären. Hier liest du, was eine Hausgeburt voraussetzt, wie sie abläuft und welche Zahlen du kennen solltest, bevor du dich entscheidest.
Für wen kommt eine Hausgeburt infrage?
Grundsätzlich für Schwangere, bei denen keine besonderen Risiken bestehen. Der Hebammenhilfevertrag (Anlage 3.1) unterscheidet drei Gruppen:
Befunde, die eine Hausgeburt ausschließen, zum Beispiel:
- insulinpflichtiger Diabetes
- Plazenta praevia, SIH (schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck), HELLP-Syndrom
- Thrombose in dieser Schwangerschaft
- Übertragung ab 42+0 Wochen, Geburt oder Blasensprung vor 37+0 Wochen
- Abhängigkeit von harten Drogen oder Alkohol
- ein BMI über 35 vor der Schwangerschaft bei eingeschränkter Beweglichkeit
Befunde, die erst ärztlich abgeklärt werden müssen und eine Hausgeburt nach besonderer Aufklärung nicht ausschließen, etwa Schwangerschaftsdiabetes, Terminüberschreitung ab etwa 41+0, eine starke Blutung oder Schulterdystokie bei einer früheren Geburt oder ein Verdacht auf ein sehr großes Kind.
Befunde, die unter der Geburt auftauchen und dann für eine Verlegung sprechen, etwa Fieber über 38 Grad, dickgrünes Fruchtwasser, auffällige Herztöne, eine Schräg- oder Querlage oder ein stockender Geburtsverlauf.
Beckenendlage und Zwillinge sind außerklinisch nur möglich, wenn eine Fachärztin für Geburtshilfe bei der Geburt dabei ist. Ob das in deiner Region angeboten wird, weiß deine Hebamme.
Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Die Hebamme beurteilt deine Situation fortlaufend bis zur Geburt.
Ablauf: Von der Suche bis zum ersten Wochenbettbesuch
1. Früh eine Hausgeburtshebamme finden
Nur wenige Hebammen bieten Hausgeburten an, manche Regionen haben gar keine (familienplanung.de). Frag deshalb schon im ersten Drittel der Schwangerschaft. In der GKV-Hebammenliste kannst du nach dem Leistungsangebot „Hausgeburt“ filtern. Wie du dabei vorgehst, steht im Ratgeber Hebamme finden und im Artikel Ab wann eine Hebamme suchen?.
2. Vorsorge und Kennenlernen
Viele Frauen lassen die Vorsorge ganz oder im Wechsel mit der Ärztin bei ihrer Hausgeburtshebamme machen. Die Ultraschalluntersuchungen bleiben ärztlich. So lernt ihr euch kennen, bevor es ernst wird.
3. Aufklärung vor der 38. Woche
Der Hebammenhilfevertrag sieht ein spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort vor: bis zu zwei Termine, zusammen bis zu 90 Minuten, vor der 38. Schwangerschaftswoche. Laut Qualitätsvereinbarung bespricht die Hebamme dabei mindestens:
- dein persönliches Risiko, auch mit fachärztlichen Befunden
- die Kriterien für eine außerklinische Geburt
- die Unterschiede zur Klinik und zum Geburtshaus
- wie sie erreichbar ist, wie lange sie zu dir braucht und wer sie vertritt
- ob eine Begleitperson da ist
- Gründe und Wege einer Verlegung, inklusive Entfernung und Fahrzeit zur nächsten Klinik
- die Ergebnisse der QUAG-Statistik
- das Neugeborenen-Screening
Danach unterschreibst du eine Einwilligungserklärung. Wenn du eine Empfehlung nicht annimmst, dokumentiert die Hebamme das.
4. Besuch zu Hause und Vorbereitung
Vor der Geburt besucht die Hebamme deine Wohnung. Sie prüft, ob Licht, Wasser, Heizung und der Zugang für den Rettungsdienst passen. Sie sagt dir auch, was du bereitlegen sollst.
- Klinik als Plan B ausgewählt und dort angemeldet
- Weg zur Klinik bekannt, Auto oder Fahrt organisiert
- Hausnummer gut sichtbar, Zugang auch nachts frei
- Liste der Hebamme abgearbeitet (Unterlagen, Handtücher, Schutz für Bett oder Boden)
- Gepackte Tasche für eine mögliche Verlegung, siehe Kliniktaschen-Checkliste
- Kinderarztpraxis für die U2 ausgesucht
- Geklärt, wer ältere Geschwister betreut
5. Die Geburt
Wenn die Wehen beginnen oder die Fruchtblase springt, rufst du deine Hebamme an. Sie kommt, untersucht dich und bleibt, bis das Kind geboren ist. Zur Geburt kommt meist eine zweite Hebamme dazu. Laut QUAG-Bericht 2024 war bei 65,8 Prozent der außerklinisch beendeten Geburten eine zweite Hebamme gerufen.
Nach der Geburt bleibt die Hebamme noch einige Stunden. familienplanung.de nennt etwa vier Stunden. Danach beginnen die Wochenbettbesuche.
6. Nach der Geburt
- Die erste Untersuchung deines Babys, die U1, kann die Hebamme direkt nach der Geburt machen (familienplanung.de). Das Neugeborenen-Screening und die Pulsoxymetrie gehören auch bei einer Hausgeburt dazu. Verantwortlich ist laut Kinder-Richtlinie, wer die Geburt geleitet hat, also meist deine Hebamme. Die Blutprobe für das Screening wird nicht vor der 36. und nicht nach der 72. Lebensstunde genommen. Die Materialien rechnet die Hebamme mit der Kasse ab.
- Die U2 machst du zwischen dem 3. und 10. Lebenstag in der Kinderarztpraxis. Mehr im Artikel U-Untersuchungen.
- Standesamt: Bei einer Hausgeburt meldet keine Klinik die Geburt. Die sorgeberechtigten Eltern müssen sie binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts anzeigen (§ 18 und § 19 Personenstandsgesetz).
Wie oft wird von zu Hause in die Klinik verlegt?
Der QUAG-Qualitätsbericht 2024 erfasst 6.917 begonnene Hausgeburten:
| Erstgebärende | Zweit- und Mehrgebärende | gesamt | |
|---|---|---|---|
| zu Hause beendet | 67,8 % | 95,2 % | 88,6 % |
| während der Geburt verlegt | 32,2 % | 4,8 % | 11,4 % |
Über alle außerklinischen Geburten hinweg geschahen 94,9 Prozent der Verlegungen in Ruhe, oft mit dem eigenen Auto in die vorher besprochene Wunschklinik. 5,1 Prozent waren Notfallverlegungen, meist wegen auffälliger Herztöne des Kindes.
Für dich heißt das: Beim ersten Kind ist eine Verlegung keine Ausnahme. Plane sie gedanklich mit ein, dann ist sie, wenn sie kommt, kein Schock.
Was kostet eine Hausgeburt?
Die Geburtshilfe ist eine Kassenleistung. Die Hebamme rechnet direkt mit deiner Krankenkasse ab, inklusive Materialpauschalen. Für eine geplante Hausgeburt darf sie Wegegeld bis 50 Kilometer berechnen statt der sonst üblichen 25 Kilometer. Vorkasse oder Zuzahlungen für Vertragsleistungen sind nicht erlaubt.
Privat zahlst du in der Regel die Rufbereitschaftspauschale. Sie sichert, dass die Hebamme in den Wochen um den Termin Tag und Nacht für dich erreichbar ist. Laut GKV-Spitzenverband liegen solche Pauschalen regelmäßig bei mehreren Hundert Euro. Viele Kassen erstatten einen Teil. Frag vor der Unterschrift bei deiner Kasse, was sie zahlt. Mehr dazu im Artikel Rufbereitschaftspauschale.
Sofort Hilfe holen: Wenn deine Hebamme noch nicht da ist und du stark blutest, plötzlich sehr viel Fruchtwasser abgeht und das Kind noch nicht fest im Becken liegt, oder das Kind sehr schnell kommt und du allein bist: ruf 112. Sag am Telefon, dass eine Hausgeburt geplant war und wer deine Hebamme ist.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
Was viele Frauen schätzen: vertraute Umgebung, eine Hebamme, die bleibt, keine Fahrt unter Wehen, die Familie bleibt zusammen.
Was du bedenken solltest: keine PDA, keine Ärztin vor Ort, bei Komplikationen Zeitverlust durch den Transport, beim ersten Kind eine hohe Verlegungswahrscheinlichkeit, private Kosten für die Rufbereitschaft.
Den Vergleich mit Klinik, Geburtshaus und Beleggeburt findest du im Überblick Geburtsort wählen. Wenn du eine Hebamme möchtest, die bleibt, aber lieber in der Klinik gebärst, lies den Artikel Beleggeburt.
Gut zu wissen
Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Ob eine Hausgeburt für dich sicher möglich ist, entscheidet ihr gemeinsam im Aufklärungsgespräch, und die Entscheidung kann sich bis zur Geburt ändern.
Die größte Hürde ist oft, überhaupt eine Hausgeburtshebamme zu finden. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben und welche Leistungen sie anbieten. Mit einer Anfrage erreichst du mehrere: Hebamme in deiner Nähe finden.
Häufige Fragen
Wer darf eine Hausgeburt machen?
Gesunde Schwangere mit unauffälligem Verlauf, deren Kind am Termin aus Schädellage geboren werden soll. Der Hebammenhilfevertrag listet Befunde, die eine Hausgeburt als Kassenleistung ausschließen, etwa insulinpflichtigen Diabetes, Plazenta praevia oder eine Geburt vor 37+0 Wochen. Andere Befunde erfordern erst eine fachärztliche Abklärung.
Zahlt die Krankenkasse eine Hausgeburt?
Ja, die Geburtshilfe der Hebamme ist eine Kassenleistung und wird direkt abgerechnet. Viele Hausgeburtshebammen verlangen zusätzlich eine private Rufbereitschaftspauschale. Manche Kassen erstatten einen Teil davon, die Höhe ist je Kasse unterschiedlich.
Ist eine Hausgeburt beim ersten Kind sinnvoll?
Sie ist möglich, aber du solltest die Verlegungsquote kennen. Laut QUAG-Bericht 2024 wurden 32,2 Prozent der begonnenen Hausgeburten bei Erstgebärenden in eine Klinik verlegt, bei Frauen mit Geburtserfahrung nur 4,8 Prozent. Die meisten Verlegungen geschehen in Ruhe.
Muss ich nach einer Hausgeburt selbst zum Standesamt?
Ja. Nach einer Hausgeburt zeigen die sorgeberechtigten Eltern die Geburt beim Standesamt des Geburtsorts an, und zwar binnen einer Woche (§ 18 Personenstandsgesetz). Frag dein Standesamt vorher, welche Unterlagen es braucht.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026), Anlage 3 und 3.1
- QUAG e.V.: Qualitätsbericht 2024, Außerklinische Geburtshilfe in Deutschland
- familienplanung.de (BIÖG): Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt?
- GKV-Spitzenverband: Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen
- familienplanung.de (BIÖG): Die ersten Tage nach der Geburt
- § 18 Personenstandsgesetz: Anzeige der Geburt
- G-BA: Kinder-Richtlinie (Fassung vom 15.05.2025, in Kraft ab 01.01.2026), §§ 19, 20 und 64