Geburt

Geburtsort wählen: Klinik, Geburtshaus oder Zuhause

Aktualisiert am 5. November 202610 Min. LesezeitFachliche Prüfung durch eine Hebamme steht noch aus

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von unserer Redaktion anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die fachliche Prüfung durch eine Hebamme folgt. Er ersetzt keine Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Im Notfall: 112.

Kurz gesagt: In Deutschland darfst du frei wählen, wo dein Kind zur Welt kommt: in einer Klinik, mit einer eigenen Beleghebamme in der Klinik, in einem Geburtshaus oder zu Hause (§ 24f SGB V). Eine Geburt außerhalb der Klinik kommt nur infrage, wenn keine besonderen Risiken bestehen. Für Hausgeburt, Geburtshaus und Begleit-Beleggeburt brauchst du ein Aufklärungsgespräch mit der Hebamme vor der 38. Schwangerschaftswoche. Die Geburtshilfe zahlt die Krankenkasse, eine Rufbereitschaftspauschale oft nicht ganz.

Wo du gebärst, ist eine persönliche Entscheidung. Es geht um Sicherheit, aber auch darum, wo du dich gut aufgehoben fühlst und wer dich begleitet. Dieser Überblick hilft dir, die Möglichkeiten nüchtern zu vergleichen, mit dem Stand des Hebammenhilfevertrags 2026 und den aktuellen Zahlen zur außerklinischen Geburtshilfe.

Welche Geburtsorte gibt es?

Das Gesetz nennt ausdrücklich die Entbindung im Krankenhaus, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung (also einem Geburtshaus), in einer ärztlich geleiteten Einrichtung, in einer Hebammenpraxis und als Hausgeburt (§ 24f SGB V). Im Alltag stehen vor allem vier Wege zur Wahl:

  • Klinik mit Kreißsaal-Team: Du wirst von der Hebamme betreut, die gerade Dienst hat. Ärztinnen und Ärzte sind rund um die Uhr da.
  • Klinik mit Begleit-Beleghebamme: Eine freiberufliche Hebamme, die du schon aus der Schwangerschaft kennst, begleitet dich in eine Klinik, mit der sie einen Belegvertrag hat. Mehr dazu im Artikel Beleggeburt.
  • Geburtshaus: Eine von Hebammen geleitete Einrichtung, wohnlich eingerichtet, ohne Ärztin im Haus. Mehr im Artikel Geburtshaus.
  • Hausgeburt: Deine Hebamme kommt zu dir nach Hause und bleibt bis nach der Geburt. Mehr im Artikel Hausgeburt.

Manche Kliniken bieten zusätzlich einen Hebammenkreißsaal an. Dort leitet eine Hebamme die Geburt bei Frauen ohne besondere Risiken, eine Ärztin kann jederzeit dazukommen. Ob es das in deiner Nähe gibt, erfährst du bei der Klinik.

Die große Mehrheit der Kinder kommt in Deutschland in einer Klinik zur Welt. Der Anteil der geplant außerklinisch beendeten Geburten liegt laut QUAG-Bericht 2024 bei etwa 1,98 Prozent aller Geburten.

Die Geburtsorte im Vergleich

Klinik Beleggeburt Geburtshaus Hausgeburt
Wer betreut dich? Hebamme im Schichtdienst, Ärztin deine eigene Hebamme, Ärztin in der Klinik Hebamme aus dem Team deine Hebamme, meist mit zweiter Hebamme zur Geburt
Ärztin vor Ort ja ja in der Regel nein nein
PDA möglich ja ja nein nein
Kontinuierliche 1:1-Betreuung oft nicht durchgehend vertraglich angestrebt ja ja
Nach der Geburt Wochenstation oder ambulant Wochenstation oder ambulant nach einigen Stunden nach Hause du bist schon zu Hause
Voraussetzungen keine Hebamme mit Belegvertrag in deiner Wunschklinik keine Ausschlusskriterien keine Ausschlusskriterien, Klinik erreichbar

Die Angaben zu PDA und Betreuung stammen von familienplanung.de. In Kliniken ist eine Hebamme oft für mehrere Frauen gleichzeitig zuständig, obwohl die S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt eine Eins-zu-eins-Betreuung empfiehlt. Bei Beleghebammen regelt der Hebammenhilfevertrag, dass sie von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt möglichst nur eine Gebärende betreuen. Bei hoher Nachfrage darf sie eine zweite Frau mit überwachen.

Klinik: Wann sie die richtige Wahl ist

Für die Klinik entscheiden sich die meisten Frauen, und für viele ist sie die einzige sinnvolle Option. Sie passt besonders, wenn

  • in der Schwangerschaft Risiken festgestellt wurden,
  • du dir eine PDA offenhalten möchtest,
  • ein Kaiserschnitt geplant ist,
  • du dich mit Ärztinnen und Technik in Reichweite am sichersten fühlst.

Kliniken unterscheiden sich in ihrer Versorgungsstufe. Ein Perinatalzentrum (Level 1 oder 2) kann sehr kleine Frühgeborene und Schwangere mit schweren Erkrankungen versorgen. Eine Geburtsklinik ohne Kinderklinik betreut Schwangere ab der 37. Woche ohne erwartete Komplikationen. Welche Stufe du brauchst, besprichst du mit deiner Ärztin oder Hebamme.

So vergleichst du Kliniken

  • Infoabend oder Kreißsaalführung besucht (oft auch digital)
  • Gefragt, wie viele Frauen eine Hebamme im Dienst meist gleichzeitig betreut
  • Gefragt nach Wassergeburt, Gebärhocker, freier Bewegung, kabellosem CTG
  • Geklärt, ob Begleit-Beleghebammen oder ein Hebammenkreißsaal möglich sind
  • Geklärt, ob es eine Kinderklinik im Haus gibt
  • Gefragt nach Familienzimmer (meist selbst zu zahlen) und Stillberatung
  • Anmeldegespräch vereinbart

Eine Anmeldung verpflichtet dich nicht. Du darfst dich umentscheiden und sollst der Klinik dann nur Bescheid geben.

Beleggeburt: eigene Hebamme in der Klinik

Bei einer Begleit-Beleggeburt kennst du deine Hebamme schon aus der Schwangerschaft. Sie kommt zu Beginn der Geburt, oft erst zu dir nach Hause, und geht dann mit dir in die Klinik. Dort bleibt sie, Ärztinnen sind im Hintergrund da.

Für die Abrechnung über die Krankenkasse verlangt der Hebammenhilfevertrag, dass vor der 38. Schwangerschaftswoche ein Behandlungsvertrag zur Geburtsbegleitung geschlossen wird. Darin wird auch eine vertretende Hebamme benannt. Begleit-Beleghebammen sind knapp und arbeiten nur mit bestimmten Kliniken. Wenn du das möchtest, suche früh. Details stehen im Artikel Beleggeburt.

Geburtshaus und Hausgeburt: außerklinisch gebären

Außerklinische Geburten werden in Deutschland von freiberuflichen Hebammen begleitet. Sie müssen strenge Qualitätsvorgaben erfüllen und jede Geburt an die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.) melden. Deshalb gibt es dazu verlässliche Zahlen.

Für wen passt eine außerklinische Geburt?

Für gesunde Schwangere mit unauffälligem Verlauf, bei denen das Kind am Termin aus Schädellage geboren werden soll. Der Hebammenhilfevertrag enthält einen Kriterienkatalog (Anlage 3.1), der festlegt, wann eine außerklinische Geburt als Kassenleistung ausgeschlossen ist. Dazu gehören unter anderem:

  • insulinpflichtiger Diabetes
  • Plazenta praevia, schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck (SIH) oder HELLP-Syndrom
  • Thrombose in dieser Schwangerschaft, nachgewiesene Blutgruppenunverträglichkeit
  • Geburt oder Blasensprung vor 37+0 Schwangerschaftswochen, Übertragung ab 42+0
  • mindestens zwei vorangegangene Kaiserschnitte (im Vertrag „Zustand nach Re-Sectio“), wenn danach keine vaginale Geburt mehr war
  • bestimmte Voroperationen an der Gebärmutter, Abhängigkeit von harten Drogen oder Alkohol

Daneben gibt es Befunde, bei denen eine außerklinische Geburt nach fachärztlicher Abklärung und besonderer Aufklärung trotzdem möglich sein kann, etwa ein Schwangerschaftsdiabetes ohne Insulin, eine Terminüberschreitung oder eine schwere Blutung bei einer früheren Geburt. Beckenendlage und Zwillinge sind außerklinisch nur möglich, wenn eine Fachärztin für Geburtshilfe bei der Geburt anwesend ist.

Wichtig: Die Entscheidung ist nie endgültig. Der Vertrag spricht von einer fortlaufenden Beurteilung. Auch am Geburtstag selbst können Befunde auftauchen, die für die Klinik sprechen, zum Beispiel Fieber über 38 Grad, dickgrünes Fruchtwasser, auffällige Herztöne oder eine Querlage.

Wie oft wird verlegt?

Der QUAG-Qualitätsbericht 2024 wertet 15.486 außerklinisch begonnene Einlingsgeburten aus:

  • 82,4 Prozent der Geburten wurden wie geplant zu Hause oder im Geburtshaus beendet.
  • 17,6 Prozent der Frauen wurden während der Geburt in eine Klinik verlegt. 94,9 Prozent dieser Verlegungen geschahen in Ruhe, 5,1 Prozent als Notfall.
  • Der häufigste Grund für eine Verlegung in Ruhe war ein Geburtsstillstand in der Eröffnungsphase.
  • 67 von 100 verlegten Frauen konnten in der Klinik vaginal gebären.

Entscheidend ist, ob es dein erstes Kind ist. Von den Erstgebärenden wurden 36,2 Prozent verlegt, von den Zweitgebärenden 7,9 Prozent, von Frauen mit drei oder mehr Kindern 4,0 Prozent. Wenn du dein erstes Kind erwartest, ist es also gut möglich, dass die Geburt in der Klinik endet. Das ist kein Scheitern, sondern Teil des Konzepts.

Was gehört zur Vorbereitung?

Der Hebammenhilfevertrag schreibt eine ausführliche Aufklärung vor. Sie umfasst dein persönliches Risiko, die Kriterien des Katalogs, die Erreichbarkeit der Hebamme und ihrer Vertretung, die Gründe und Wege einer Verlegung mit Entfernung und Fahrzeit zur nächsten Klinik, die Ergebnisse der QUAG-Statistik und das Neugeborenen-Screening. Am Ende unterschreibst du eine Einwilligung.

Bei einer Hausgeburt besucht die Hebamme vorher deine Wohnung und prüft, ob Licht, Wasser, Heizung und der Zugang für den Rettungsdienst passen.

Fristen: Wann du was erledigen solltest

Wann Was
sobald du schwanger bist Hebamme suchen, bei Wunsch nach Hausgeburt, Geburtshaus oder Beleggeburt gezielt danach fragen
erstes und zweites Drittel Infoabende besuchen, im Geburtshaus anmelden (Wartelisten), Vorsorge bei der Hebamme beginnen
vor der 38. SSW Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort (bis zu zwei Termine, zusammen bis 90 Minuten), bei Beleggeburt Behandlungsvertrag
einige Wochen vor dem Termin Anmeldegespräch in der Klinik, auch als Plan B bei Hausgeburt
ab etwa 37. SSW Rufbereitschaft der Hebamme läuft, Tasche gepackt

Das Aufklärungsgespräch ist eine eigene Kassenleistung im Hebammenhilfevertrag und gilt für Hausgeburt, Geburtshaus und Begleit-Beleggeburt. Wann eine private Rufbereitschaft beginnt, regelt deine Hebamme in ihrem Vertrag mit dir. familienplanung.de nennt die vollendete 37. Woche als üblichen Beginn.

Was kostet welcher Geburtsort?

Die Geburtshilfe ist für gesetzlich Versicherte an jedem Ort eine Kassenleistung. Die Hebamme rechnet direkt mit deiner Krankenkasse ab, bei einer Klinikgeburt bekommt die Klinik eine Fallpauschale. Für Geburtshäuser zahlt die Kasse zusätzlich eine Betriebskostenpauschale, die nach § 134a SGB V vertraglich geregelt ist. Laut einem Rechenbeispiel des GKV-Spitzenverbands beträgt sie 804 Euro je vollendeter Geburt.

Selbst zahlen musst du nur, was außerhalb des Vertrags liegt:

  • Rufbereitschaftspauschale: Viele Hausgeburtshebammen, Geburtshäuser und Beleghebammen berechnen sie privat, damit sie rund um die Uhr für dich abrufbereit sind. Laut GKV-Spitzenverband sind das regelmäßig mehrere Hundert Euro. Manche Kassen erstatten einen Teil als Satzungsleistung. Die Höhe ist je Kasse verschieden.
  • Wahlleistungen in der Klinik: etwa Einbett- oder Familienzimmer.

Mehr zu den Kosten liest du im Artikel Was zahlt die Krankenkasse für die Hebamme?.

Fragen, die dir bei der Entscheidung helfen

  • Wo fühle ich mich bei dem Gedanken an Wehen am ruhigsten?
  • Wie wichtig ist mir eine vertraute Hebamme, die die ganze Zeit bleibt?
  • Möchte ich eine PDA als Möglichkeit haben?
  • Gibt es in meiner Schwangerschaft Befunde, die gegen eine außerklinische Geburt sprechen?
  • Wie weit ist die nächste Klinik mit Kreißsaal entfernt, auch nachts?
  • Ist es mein erstes Kind, und bin ich mit einer möglichen Verlegung im Reinen?
  • Was sagt meine Begleitperson, und was braucht sie, um mich gut zu unterstützen?
  • Kann ich eine Rufbereitschaftspauschale bezahlen, was erstattet meine Kasse?

Schreib deine Wünsche danach auf. Ein Geburtsplan hilft dir, sie mit der Hebamme oder im Anmeldegespräch zu besprechen.

Wenn es losgeht

Egal wo du gebären möchtest: Kläre vorher, wen du anrufst und wann. Bei einer Hausgeburt oder im Geburtshaus rufst du deine Hebamme an, bei einer Klinikgeburt fährst du los, wenn die Wehen regelmäßig sind oder die Fruchtblase springt. Woran du den Beginn erkennst und wann du keine Zeit verlieren solltest, steht im Artikel Anzeichen der Geburt. Was in die Tasche gehört, auch für eine Hausgeburt mit möglicher Verlegung, steht in der Kliniktaschen-Checkliste.

Sofort Hilfe holen: Bei starker Blutung, plötzlich sehr viel Fruchtwasser mit noch nicht fest im Becken sitzendem Kind, Krampfanfall, starker Atemnot oder bewusstlosem Zustand ruf 112, egal welcher Geburtsort geplant ist.

Wenn du dich umentscheiden möchtest

Viele Frauen ändern ihre Pläne im Laufe der Schwangerschaft, zum Beispiel weil ein Befund auftaucht, weil sie sich nach einem Infoabend anders fühlen oder weil die Hebamme für den Termin keinen Platz mehr hat. Das ist völlig in Ordnung.

  • Von einer außerklinischen Geburt in die Klinik zu wechseln ist jederzeit möglich. Sag deiner Hebamme Bescheid und melde dich in der Klinik an, falls noch nicht geschehen.
  • Umgekehrt wird es nach der 38. Woche schwierig, weil das Aufklärungsgespräch für Hausgeburt, Geburtshaus und Beleggeburt vorher stattfinden muss und die meisten Hebammen dann ausgebucht sind.
  • Eine Klinik kannst du bis zuletzt wechseln. Gib der ursprünglich gewählten Klinik kurz Bescheid.

Häufige Missverständnisse

„Im Geburtshaus gibt es keine Technik.“ Geburtshäuser haben CTG und Ausrüstung für die Erstversorgung im Notfall, zum Beispiel ein Sauerstoffgerät. Hausgeburtshebammen bringen Herztonüberwachung und Notfallmedikamente mit (familienplanung.de).

„Wenn ich mich für zu Hause entschieden habe, muss ich dabeibleiben.“ Nein. Du kannst bis zum Schluss umplanen, und die Hebamme verlegt, wenn sich Gründe ergeben.

„In der Klinik habe ich keinen Einfluss.“ Du kannst Wünsche zu Positionen, Bewegung, Schmerzlinderung und Bonding äußern. Die Leitlinie sieht vor, mit der Gebärenden einen Plan zu vereinbaren und ihre Entscheidungen einzubeziehen.

Gut zu wissen

Dieser Artikel gibt dir einen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung durch deine Hebamme oder Ärztin. Ob eine außerklinische Geburt für dich passt, hängt von deinen Befunden ab und wird im Aufklärungsgespräch gemeinsam entschieden.

Für jeden Geburtsort brauchst du früh eine Hebamme, für Hausgeburt, Geburtshaus und Beleggeburt sogar sehr früh. Wie die Suche gelingt, steht im Ratgeber Hebamme finden. Auf hebi siehst du, welche Hebammen in deiner Nähe im Monat deines Termins noch Zeit haben, und kannst mehrere mit einer Anfrage erreichen: Hebamme in deiner Nähe finden.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich für einen Geburtsort entscheiden?

Für Hausgeburt, Geburtshaus und Begleit-Beleggeburt sollte das Aufklärungsgespräch mit der Hebamme vor der 38. Schwangerschaftswoche stattfinden, bei der Begleit-Beleggeburt auch der Behandlungsvertrag. Praktisch musst du dich viel früher kümmern, weil Geburtshäuser und Hausgeburtshebammen oft Wartelisten haben. Für die Klinik reicht meist ein Anmeldegespräch einige Wochen vor dem Termin.

Ist eine Hausgeburt oder Geburtshausgeburt sicher?

Für gesunde Frauen ohne besondere Risiken kann eine außerklinische Geburt eine Option sein, wenn die Hebamme sorgfältig aufklärt und eine Klinik gut erreichbar ist. Laut QUAG-Bericht 2024 wurden 17,6 Prozent der außerklinisch begonnenen Geburten in eine Klinik verlegt, 94,9 Prozent davon in Ruhe. Ob es für dich passt, klärst du mit deiner Hebamme und Ärztin anhand deiner Befunde.

Was kostet eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause?

Die Geburtshilfe selbst zahlt die Krankenkasse, auch die Betriebskostenpauschale des Geburtshauses. Viele Hebammen und Geburtshäuser verlangen zusätzlich eine private Rufbereitschaftspauschale. Manche Kassen erstatten davon einen Teil, frag bei deiner Kasse nach.

Kann ich mich in mehreren Kliniken anmelden?

Ja. Eine Anmeldung verpflichtet dich nicht, dort auch zu entbinden. Wenn du dich umentscheidest, gib der Einrichtung kurz Bescheid. Bei einer geplanten Hausgeburt ist eine zusätzliche Anmeldung in einer Klinik sinnvoll, falls eine Verlegung nötig wird.

Wann kommt nur eine Klinik infrage?

Wenn bestimmte Befunde vorliegen, etwa insulinpflichtiger Diabetes, Plazenta praevia, schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck oder eine Geburt vor 37+0 Schwangerschaftswochen. Auch wer eine PDA möchte oder einen geplanten Kaiserschnitt braucht, entbindet in der Klinik. Die vollständige Liste steht im Kriterienkatalog des Hebammenhilfevertrags.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.04.2026), u. a. Anlage 3.1 Kriterienkatalog
  2. QUAG e.V.: Qualitätsbericht 2024, Außerklinische Geburtshilfe in Deutschland
  3. GKV-Spitzenverband: Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen
  4. familienplanung.de (BIÖG): Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt?
  5. § 24f SGB V: Entbindung
  6. AWMF-S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin (015-083)